Knappes Wasser: Landkreis Gifhorn appelliert an die Bevölkerung

Erste Konsequenzen geplant: Die Wasserentnahme aus Fließgewässern wird untersagt. Es soll Kontrollen geben, hohe Strafen drohen. Auf das Sprengen des Rasens soll ebenfalls verzichtet werden.

Die Schiffsmühle im Gifhorner Mühlensee lag wegen des niedrigen Wasserstandes 2022 auf dem Trockenen.
Die Schiffsmühle im Gifhorner Mühlensee lag wegen des niedrigen Wasserstandes 2022 auf dem Trockenen. | Foto: Landkreis Gifhorn

Gifhorn. Aufgrund der lang anhaltenden Trockenheit hat der Wasserstand in den Gewässern im Landkreis Gifhorn bereits Mitte Juni stark abgenommen. Kleinere Regenmengen in der vergangenen Woche konnten keine Abhilfe schaffen. Der Landkreis appelliert deswegen an die Bevölkerung und plant erste Konsequenzen. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor.



„Wir bitten die Bevölkerung mit dem kostbaren und lebenswichtigen Gut Wasser sorgsam umzugehen und abzuwägen, ob beispielsweise eine Beregnung der Rasenflächen im Garten wirklich notwendig ist“, sagt Landrat Tobias Heilmann. Besonders wichtig ist ihm der Appell: "Trinkwasser gehört auf keinen Fall auf den Rasen!"

Auch das Bewässern des Rasens durch Grundwasser vermindert das für die freie Natur zur Verfügung stehende Wasserdargebot. Daher bittet die Kreisverwaltung dringend darum, mit Wasser sparsam und sorgfältig umzugehen. Der Landkreis erklärt: "Soweit wie möglich auf das Wässern zu verzichten und, wenn überhaupt erforderlich, bitte in den späten Abendstunden oder frühen Morgenstunden zu wässern, um die Verdunstung so gering wie möglich zu halten und das Wasser tatsächlich den Pflanzen und nicht der Umgebung zu Gute kommen zu lassen."

Allgemeinverfügung geplant


Der Landkreis Gifhorn plant aktuell für den Sommer 2023 eine Allgemeinverfügung mit dem Verbot von Wasserentnahmen aus Fließgewässern zur Bewässerung und zur Beregnung zu erlassen. Diese soll Anfang Juli 2023 in Kraft treten. Insbesondere geht es darum, die Gewässer zu schützen und auch in Dürrezeiten in ihrer Funktion als Lebensstätte für Pflanzen und Tiere zu erhalten.

Das Verbot, Wasser abzupumpen, betrifft alle Oberflächengewässer, beispielsweise Flüsse, Bäche oder wasserführende Gräben mit Ausnahme des Elbeseitenkanals und des Mittellandkanals.

Jeder muss sich daran halten


Die Untersagung soll für alle gelten. Das heißt, sie gilt auch für diejenigen Gewässernutzer, denen eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Wasserentnahme direkt aus einem Gewässer erteilt wurde. Entsprechende wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme werden durch die Allgemeinverfügung somit ebenfalls bis auf weiteres widerrufen.

Der Niederschlag aus dem Winter und dem Frühjahr hätten nicht ausgereicht, um die Grundwasserstände nachhaltig zu erhöhen. Auch eine Verbesserung des Zustandes in den Gewässern durch länger anhaltende Niederschläge zeichnete sich vorerst nicht ab. Damit drohe bei der Fortführung der Wasserentnahmen eine dauerhafte Beeinträchtigung des Naturhaushalts. Wasser, das abgepumpt wird, steht für den Wasserhaushalt und die Gewässerökologie nicht mehr zur Verfügung. Die Gesamtsituation sei durch ausbleibende Niederschläge bereits in den vergangenen Jahren sehr kritisch, eine Erholung der Grund - und Oberflächenwasserstände habe nicht stattgefunden.

Hohe Strafen


Zur Überwachung der Einhaltung des Wasserentnahmeverbots führt die untere Wasserbehörde Kontrollen durch. Verstöße gegen das Verbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die Allgemeinverfügung zur Untersagung der Wasserentnahme aus Fließgewässern wird im Amtsblatt und auf der Internetseite www.gifhorn.de veröffentlicht. Sie soll am Folgetag in Kraft treten.


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