Kontaktbeschränkung wird schärfer - Erlaubte Gruppengröße wird halbiert

Bei Kindern und Jugendlichen tritt eine wesentliche Änderung in Kraft. Waren bislang nur Kinder bis 12 Jahren von der Zählung ausgenommen, soll die Altersgrenze nun auf 14 angehoben werden.

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Kinder unter 14 Jahren zählen nicht bei der neuen Höchstgrenze für Treffen zwischen zwei Haushalten. (Symbolbild)
Kinder unter 14 Jahren zählen nicht bei der neuen Höchstgrenze für Treffen zwischen zwei Haushalten. (Symbolbild) | Foto: pixabay

Region. Bei der Pressekonferenz mit Bundeskanzlerin Merkel am gestrigen Mittwoch wurden die neuen Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgestellt. Neben der Verlängerung des "Lockdowns" bis zum 20. Dezember schneiden neue Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen tief ins Privatleben ein. Ab dem 1. Dezember dürfen sich nur noch bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen.


Bis zum 1. Dezember gilt eine Begrenzung auf maximal zehn Personen aus zwei Haushalten. Mit der in der kommenden Woche erwarteten Verordnung wird diese Zahl also praktisch halbiert. Kinder und Jugendliche betreffend soll es jedoch noch eine weitere Änderung geben: Waren bislang nach Angaben des Landes Niedersachsen nur Kinder unter 12 Jahren von dieser Regelung ausgenommen, wurde diese Altersgrenze im neuen Beschluss nun auf 14 heraufgesetzt. Kinder bis einschließlich 14 Jahren müssen also ab dem 1. Dezember bei einem Treffen zwischen zwei Familien nicht bei der Zählung berücksichtigt werden.

Allein in Schleswig-Holstein tritt keine Änderung der Kontaktbeschränkungen in Kraft. Dort hat das Infektionsgeschehen landesweit eine 7-Tage-Inzidenz von 50 unterschritten. In Niedersachsen insgesamt liegt die Inzidenz derzeit etwa bei 98.
Lockerung über Weihnachten möglich
Im Zeitraum vom 23. Dezember bis zum 1. Januar könnte eine Lockerung dieser Regeln in Kraft treten, um während der Feiertage und dem Jahreswechsel Treffen im Kreise von Familien und Freunden zu ermöglichen. "Denn diese Tage sind für den familiären und gesellschaftlichen Zusammenhalt besonders wichtig", heißt es im Beschluss. Um die Gefahr für vulnerable Gruppen gering zu halten, wird in der Beschlussfassung empfohlen: "Dazu ist es sinnvoll, wo immer möglich, vor familiären Begegnungen insbesondere mit älteren Familienmitgliedern fünf bis sieben Tage die Kontakte auf wirklich notwendigste zu reduzieren."

Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel bekannt gab, werde es kurz vor Weihnachten ein weiteres treffen geben, um den erreichten Fortschritt durch die verschärften Maßnahmen zu erörtern. Ob es also in jedem Fall bei der Lockerung um die Weihnachtstage und den Jahreswechsel bleibt, ist unklar.


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