Krankengeldzahlung eingestellt - Krankenschwester soll auf Krücken arbeiten

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn sieht sich aktuell mit einem bizarren Fall konfrontiert - Der Medizinische Dienst der Krankenkassen entschied nach Aktenlage, dass eine Gifhornerin wieder arbeitsfähig sei.

Christiane Oppermannn und Christine Scholz vom SoVD in Gifhorn.
Christiane Oppermannn und Christine Scholz vom SoVD in Gifhorn. | Foto: SoVD-Kreisverband Gifhorn e.V.

Gifhorn. Christiane Oppermann (58) aus Oerrel versteht ihre Krankenkasse nicht mehr. Im März wurde sie am Knie operiert, danach ging es in eine Reha-Maßnahme. Die Kur habe ihr ohne Frage geholfen, aber ihre Mobilität konnte in den drei Wochen nicht so weit wiederhergestellt werden, als dass sie wieder arbeiten konnte. Dennoch stellte die Krankenkasse ohne persönliche Begutachtung die Krankengeldzahlung ein - Der SoVD Gifhorn berichtet in einer Pressemitteilung über den Fall.


Christiane Oppermann wurde im Abschlussbericht der Reha-Klinik auch ihre weiterhin bestehende Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Mehr noch, der Bericht enthielt einen medizinischen Hinweis des Chefarztes, dass mit einer vollständigen Genesung und einer daraus resultierenden Arbeitsaufnahme in ihrem Beruf als Krankenschwester nicht vor Herbst 2020 zu rechnen sei. "Ich habe immer noch Schwellungen im Knie mit entsprechenden Schmerzen und fortbewegen kann ich mich bisher nur auf Unterarmstützen. Als Krankenschwester kann ich so keinesfalls arbeiten", so Oppermann. Das diagnostizierte auch ihr Hausarzt und attestierte dies mit einer entsprechenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

In ein aktuelles ärztliches Attest, dass Mediziner nach persönlicher Untersuchung aufgrund ihrer ärztlichen Kompetenz ausstellen, hat die Krankenkasse BKK Mobil Oil in Celle jedoch kein Vertrauen. Sie aktivierte im April den Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK), der dann ohne eine qualifizierte persönliche Begutachtung einfach nach Durchsicht der Akten entschied, dass Christiane Oppermann wieder arbeitsfähig ist. Und stellte kurzerhand die Krankengeldzahlungen ein.

Neben den gesundheitlichen Sorgen habe die BKK Mobil Oil dadurch auch noch für existenzielle Probleme gesorgt. Denn seit Anfang Mai erhält Christiane Oppermann weder Krankengeld noch andere finanzielle Unterstützung und wandte sich deshalb Hilfe suchend an den SoVD in Gifhorn.

Eine perfide Taktik


"Unsoziales und rüdes Verhalten von Krankenkassen gegenüber ihren Versicherten bei Leistungsabforderungen habe ich leider schon oft erlebt", sagt Christine Scholz, seit vielen Jahren Beraterin beim Gifhorner Sozialverband zu diesem Fall. "Wenn ein Arztbericht vom Chefarzt einer Klinik und ein aktuelles Attest des Hausarztes schon nicht als relevant anerkannt werden, was ich schon mal unglaublich finde, warum hat man Frau Oppermann dann nicht von einem zugelassenen Amtsarzt persönlich untersuchen lassen? Jeder Humanmediziner hätte die Arbeitsunfähigkeit von Frau Oppermann sofort erkannt und bestätigt!"

Scholz vermutet hinter der äußerst fragwürdigen Vorgehensweise eine perfide Taktik der BKK Mobil Oil mit dem Ziel, sich der Verpflichtung zur Zahlung von Krankengeld möglichst zu entziehen. „Anscheinend hofft die Kasse darauf, dass Frau Oppermann aufgrund Unkenntnis der Rechtslage auf einen berechtigten Widerspruch gegen den negativen Bescheid verzichtet. Und somit Geld spart, “ sagt die Juristin und berufserfahrene Sozialberaterin.

Christiane Oppermann hat sich jedoch nicht täuschen lassen und mit Unterstützung des SoVD Widerspruch gegen den Bescheid der BKK Mobil Oil eingelegt. Für das in ihren Augen unseriöse Verhalten ihrer Krankenkasse habe sie jedoch kein Verständnis: „Das ist schon bitter, wenn die Krankenkasse, die im Krankheitsfall eigentlich helfen soll, einen einfach so im Regen stehen lässt.“