Lärmgestrafte Anwohner können Fördermittel beantragen

Dies berichtet die Stadt Gifhorn.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Nino Milizia

Gifhorn. Anwohner viel befahrener Straßen in Gifhorn haben die Möglichkeit, Fördermittel für Maßnahmen zum passiven Lärmschutz zu beantragen. Passive Lärmschutzmaßnahmen sind bauliche Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden. Dazu zählen zum Beispiel Lärmschutzfenster, Lüfter, Dämmung von Rollladenkästen oder Wänden. Dies berichtet die Stadt Gifhorn.


Die Maßnahmen zum passiven Schallschutz haben den zusätzlichen Effekt, dass sie in der Regel auch zu einer Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäude führen. Um mehr Lärmschutz an und in Gebäuden zu erreichen, können Betroffene daher auch Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz nutzen.

Für Eigentümer privater Wohngebäude, Unternehmen oder Freiberufler gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten, unter anderem bei der KfW oder speziell für Niedersachsen bei der NBank.
Diese Informationen inklusive der Verlinkungen zu den genannten Fördermittelgebern sind auch auf der Website der Stadt Gifhorn zu finden.