Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn hebt zum heutigen Freitag die Tragepflicht einer FFP2- Maske für Besucherinnen und Besucher und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreishäuser auf. Das berichtet die Kreisverwaltung in einer Mitteilung.
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Nunmehr müssen Besucher und Mitarbeiter mindestens eine medizinische Maske tragen. Das Tragen einer höherwertigen Maske bleibt weiterhin möglich.
Maske als Schutz
Die Beschränkung des Zutritts zu den Kreishäusern auf Personen mit medizinischer Mund- Nase-Bedeckung dient dem Schutz der Besucher und Mitarbeitenden der Kreisverwaltung, beton der Landkreis.
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