Landkreis Gifhorn ordnet die Aufstallung von Nutzgeflügel an


Hühner müssen ab Samstag in den Stall. Symbolfoto: Werner Heise.
Hühner müssen ab Samstag in den Stall. Symbolfoto: Werner Heise. | Foto: Werner Heise

Gifhorn. Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) rückt näher an den Landkreis Gifhorn heran. Der Landkreis Gifhorn ordnet ab Samstag, den 19.11.2016, die Aufstallung des Geflügels an, teilt dieser in einer Pressemitteilung mit.


Am Mittwoch, den 16. November 2016, wurde bei einer im Landkreis Peine aufgefundenen Wildente der Erreger der Geflügelpest in der hochansteckenden Variante H5N8 nachgewiesen. Diese Entwicklung des seit einer Woche anhaltenden Seuchengeschehens in Deutschland veranlasse den Landkreis Gifhorn, die Aufstallung gehaltener Geflügelarten anzuordnen. Diese Tiere seien in geschlossenen Ställen unterzubringen. Ersatzweise sei eine Vorrichtung zu verwenden, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung, zum Beispiel Kükenmaschendraht).

Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Das bedeutet: Ab Samstag, den 19. November 2016 muss das Geflügel „in den Stall“.

Landrat Dr. Ebel betont, dass diese Maßnahme aus vorbeugenden Gründen zur Verbreitung der Geflügelpest unerlässlich ist. Insbesondere die erheblichen Auswirkungen auf den regionalen, aber auch internationalen Tierhandel würden ihn in Sorge versetzen. „550.000 Stück Nutzgeflügel stellen für den Landkreis Gifhorn einen beachtlichen Wirtschaftsfaktor dar.“ Dr. Ruppert, Leiter der Abteilung Veterinärwesen, weist eindringlich darauf hin, dass die Einhaltung dieser Anordnung zwingend erforderlich sei und überprüft werde. „Das Einschleppen des Geflügelpesterregers in die Nutzgeflügelhaltungen ist unbedingt zu vermeiden. Alle Tierbesitzer, ob Hobby- oder gewerbliche Haltung, müssen hier an einem Strang ziehen.“ Die Einhaltung von üblichen hygienischen Grundregeln wie Schutzbekleidung, Schuhwerk, Reinigung und Desinfektion sei hier sehr hilfreich. Dr. Ruppert erinnert daran, vermehrtes Auftreten von Todesfällen bei Wildvögeln und Hausgeflügel umgehend der Abteilung Veterinärwesen mitzuteilen unter der Telefonnummer 05371/82-391, per Fax 05371/82-359 oder per E-Mail "veterinaeramt@gifhorn.de".
In Einzelfällen könnten Ausnahmen von der Aufstallungsanordnung genehmigt werden. Der entsprechende Antrag sei im Internet unter "www.gifhorn.de" abrufbar. Hier finden sich auch weitere Informationen zur Geflügelpest.