Gifhorn. Im Landkreis Gifhorn gibt es derzeit mehr als 3.700 Personen, die laut COVID-19- Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes als genesen gelten, nachdem sie eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 durchgemacht haben. Dabei spielt der Zeitraum der Infektion eine Rolle. Die Infektion darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen und muss vor mindestens 28 Tagen per PCR-Test bestätigt worden sein. Jetzt hat das Gifhorner Gesundheitsamt vom Land Niedersachsen eine Vorlage für die Bescheinigung der Genesenen erhalten. Diese Bescheinigung versendet das Gesundheitsamt in der Woche nach Pfingsten an alle Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn, die nach Gesetz als genesen gelten. Dies teilt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mit.
Diese Personengruppe solle durch das Bundesgesetz ein Stück Normalität in Form neuer „alter“ Freiheiten zurückkehren: Sie würden für das alltägliche Leben keinen negativen Corona-Schnelltest mehr brauchen. Der Einkaufbummel in den Geschäften der Fußgängerzone, der Genuss eines Kaffees in der geöffneten Außengastronomie oder die Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung, wie zum Beispiel ein Friseurbesuch könne nun wieder spontan ohne vorherigen Termin im Testzentrum wahrgenommen werden.
Beim Versand der Briefe nutze das Gifhorner Gesundheitsamt die Daten, die zum Zeitpunkt des PCR-Tests hinterlegt wurden. Daher könne es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass die Daten sich geändert haben. Personen, die wissentlich als genesen gelten, sollten sich daher im Einzelfall umgehend vorab per E-Mail (gesundheitsamt@gifhorn.de) an das Gesundheitsamt wenden und im Falle von Namensänderung oder Umzug die neuen Daten mitteilen.
Verstorbene Personen
Das Gesundheitsamt bekomme immer wieder stark verzögert den Hinweis, wenn Personen an oder mit dem Corona-Virus verstorben sind. Auch die Informationen über Personen, die unabhängig von einer Corona-Infektion verstorben sind, erhalte das Gesundheitsamt zeitverzögert. Grund dafür seien die Meldewege über die jeweiligen Standesämter und Institutionen wie Krankenhäuser und Pflegeheime. Daher könne es vorkommen, dass die Serienbriefe für Genesene im Ausnahmefall auch an Personen verschickt werden, die inzwischen verstorben sind.
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