Gifhorn. Die Afrikanische Schweinepest geht in Europa um. Deshalb wappnet sich auch der Landkreis Gifhorn. Der Virus könnte jederzeit auch ins unserer Region eingeschleppt werden.
Nach Ausbrüchen der Afrikanischen Schweinepest im Baltikum und in Polen in den vergangenen Jahren ist diese Tierseuche im Juni 2017 auch bei Wildschweinen im östlichen Bereich der Tschechischen Republik - in der Nähe der Stadt Zlin - festgestellt worden. Ende Juli ist das Virus in kleinen Hausschweinehaltungen in Rumänien aufgetreten. Somit sei eine Ausbreitung der Seuche in Richtung Westen ersichtlich, so teilt der Landkreis mit. Nach heutigem Stand ist diese Tierseuche noch nicht in Deutschland festgestellt worden.
Trotzdem möchte dieVerwaltung vorbereitet sein undbehält die Situation zusammen mit demVeterinäramt im Auge. Hierfür wurde die aktuelle Situation ermittelt und offene Fragen wurden geklärt.
Was macht das Virus?
Der Erreger der Tierseuche, ein Virus, wird von infizierten Haus- und Wildschweinen mit Nasensekret, Speichel und Kot ausgeschieden. Er ist auch im Blut und Fleisch von infizierten Tieren, die geschlachtet wurden, enthalten. Somit kann die Erkrankung direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (z.B. verschmutzte Kleidung, Autoreifen, Futtermittel, Jagdausrüstung) oder Speisereste übertragen werden. Infizierte Schweine sterben fast immer. Ein Impfstoff gegen diese Krankheit ist nicht vorhanden.
Welche Folgen hat eine Seuchenfeststellung?
Diese sehr gefährliche Tierseuche ist für den Menschen ungefährlich und befällt nur Haus- und Wildschweine. Ein Ausbruch dieser Krankheit hätte katastrophale Konsequenzen. Alle Tiere des betroffenen Hausschweinebestandes müssten getötet, großflächige Sperrmaßnahmen von Schweinebetrieben und zur Vermarktung von Schweinefleisch müssten getroffen werden.
Auch im Falle eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen werden großflächige Sperrgebiete ausgewiesen. Für diese gelten dann Anordnungen unter anderemn in Bezug auf die Jagd, das Untersuchen verendeter Wildschweine und die Vermarktung des Wildbrets.
Was ist zu beachten?
Haus- und Wildschweine dürfen nicht mit fleischhaltigen Essensresten gefüttert werden. Daher sollten Essensreste auch nicht im Wald oder auf Parkplätzen ungesichert hinterlassen werden. Wildschweine könnten sich an diesen Essensresten infizieren.
Dr. Mario Ruppert, Leiter der Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn, weist insbesondere auf Folgendes hin: „Unter ungünstigen Bedingungen können ein unachtsam aus dem Auto entsorgtes Wurstbrot oder Speisereste ausreichen, um die Tierseuche einzuschleppen.“ Hier geht ein besonderer Appell an die Fahrer von Lastkraftwagen, Autobussen sowie an Privatpersonen, die aus osteuropäischen Staaten nach Deutschland fahren. Reiseproviant oder „Mitbringsel“ mit Wurstwaren aufessen oder die Reste in gesicherte Abfallbehälter entsorgen.
Für Jäger gibt Dr. Ruppert die Information: „Besonders wirkungsvoll ist die Übertragung des Virus der Afrikanischen Schweinepest über Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion von Schweinen aus. Deshalb ist Hygiene bei der Jagd besonders wichtig.“
Jagdausübungsberechtigte werden gebeten, auf gehäuft auftretendes Fallwild zu achten. Von diesen Tieren sollten entsprechende Proben genommen und in der Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn abgegeben werden. Die Einsendung dieser Proben ist eine tragende Säule der Schweinepestvorbeugung und -bekämpfung. Bei Auffälligkeiten ist die Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn unverzüglich zu informieren.
Das Baltikum, Polen, Rumänien und die Tschechei sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Es sollte bedacht werden, dass Trophäen und Fleischprodukte von Schwarzwild ein Einschleppungsrisiko darstellen und aus den ausgewiesenen Schweinepest-Gebieten nicht mitgebracht werden dürfen.
Dr. Andreas Ebel, Landrat des Landkreises Gifhorn, betont: „Alle Schweinehalter sind gefordert, ihre Schweinebestände durch konsequente Hygienemaßnahmen vor der Einschleppung dieser Tierseuchen zu schützen. Seitens der Kreisverwaltung wird die Situation weiter genau beobachtet.“
Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem Hygiene im Betrieb, Einfriedung des Betriebsgeländes, Zugangsbeschränkungen für betriebsfremdes Personal, Reinigung und Desinfektion sowie das absolute Verfütterungsverbot von Küchen- und Speiseabfällen an Haus- und Wildschweine.
Wo gibt es weitere Informationen?
Bei Fragen steht die Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn unter der Telefon-Nummer 05371/82-391 zur Verfügung. Aktuelle Informationen sind erhältlich unter www.laves.niedersachsen.de oder unter www.lebensmittelwarnung.de.
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