Gifhorn. Nach dem weitverbreiteten Auftreten des Erregers bei Wildvögeln und Hausgeflügel im letzten Winter in Deutschland, waren im letzten Sommer nur noch vereinzelte Nachweise der Geflügelpest in Europa festzustellen. Mittlerweile sind jedoch bereits mehrere Ausbrüche des Virus bei Wildvögeln in Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie in einer Gänsehaltung in Schleswig-Holstein bekannt. Es besteht daher bei dem wieder eingesetzten Vogelzug ein erhebliches Risiko der Einschleppung des Erregers in die hiesigen Wildvogelbestände. Davor warnt der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung.
Die Infektion von Geflügelbeständen müsse verhindert werden. Geflügelhalter sind angehalten die Biosicherheitsmaßnahmen gegebenenfalls zu optimieren und strikt einzuhalten und eine Verschleppung des Virus zu unterbinden. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln sollten unbedingt verhindert werden, so das Veterinäramt des Landkreises. Das bedeutet, dass Ställe und Ausläufe nur mit sauberer Schutzkleidung und sauberem, desinfizierten Schuhwerk betreten werden dürfen. Wildvögel dürfen zu den Futterstellen des Hausgeflügels keinen Zugang haben. Jäger und Personen, die mit Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Ställe, in denen sich Geflügel befindet, in den folgenden 48 Stunden nicht betreten.
"Tötungen wäre die Folge"
„Die Geflügelhalter sind in großer Sorge, dass es wieder zu Ausbrüchen des Erregers in Geflügelbeständen kommt. Tötungen von Geflügelbeständen und die amtliche Ausweisung von Sperr- und Beobachtungsgebieten wären die Folge“, erläutert die Amtsveterinärin Dr. Ann- Kathrin Mork, Leiterin der Abteilung Veterinärwesen der Gifhorner Kreisverwaltung.
Die Geflügelpest (Aviäre Influenza) ist eine gefährliche Tierseuche, die zu großen Tierverlusten und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Der Erreger dieser Tierseuche, ein Influenzavirus, teilt sich in verschiedene Untertypen auf, wie beispielsweise H5N8 und H5N1. Die Infektion mit diesem Virus führt bei Geflügel – und teilweise auch bei anderen Vögeln – zu schweren Krankheitserscheinungen mit Todesfällen. Nach Ausscheiden des Erregers mit dem Kot können Wildvögel die Umwelt so kontaminieren, dass Hobby- und Nutzgeflügel infiziert werden kann. Infektionen des Menschen mit diesen Virustypen sind bislang nur vereinzelt bekannt geworden. Weitere Informationen mit aktuellen Biosicherheitsmaßnahmen finden sich unter anderem auf den Internetseiten des Landkreises Gifhorn (www.gifhorn.de), des Friedrich-Löffler-Instituts (www.fli.de) und des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.laves.niedersachsen.de).
Jedes Huhn muss gemeldet sein
Dr. Ann-Kathrin Mork erinnert: „Alle Halter von Nutzgeflügel, egal ob Huhn, Gans, Ente, Pute oder Fasan, müssen sich bereits ab einem einzigen Tier amtlich registrieren lassen. Entsprechende Meldungen nimmt die Abteilung Veterinärwesen entgegen.“ Das Formular „Anzeige des Tierbestandes“ ist unter www.gifhorn.de eingestellt.
Werden mehrere tote Wildvögel (insbesondere Wasservögel) gefunden, können diese der Abteilung Veterinärwesen des Landkreises Gifhorn unter Angabe der Fundstelle unter der Telefonnummer 05371/82-391 oder per E-Mail an veterinaeramt@gifhorn.de gemeldet werden. Hinweise auf unklare Erkrankungs- oder Todesfälle bei Hausgeflügel werden hier ebenfalls entgegengenommen.
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