Gifhorn. Am 25. März 2018, 10 Uhr, wird im Rahmen eines Gottesdienst der St. Georg Kirchengemeinde die bisherige Lektorin Iris Arste aus ihrem ehrenamtlichen Dienst verabschiedet. Grund dafür ist eine Anordnung des Landeskirchenamtes Hannover. Das geht aus einer Pressemitteilung des Kirchenvorstands der Gemeinde Jembke hervor.
Das Amt sieht einen Konflikt zwischen der hauptberuflichen Tätigkeit von Frau Arste als „freier“ Trauerrednerin und der Arbeit als Lektorin der Kirchengemeinde. Die Begründung lautet nach der Pressemitteilung wie folgt: "Es bestehe von Seiten des Amtes die Befürchtung, Gemeindemitglieder können durch das doppelte Auftreten von Frau Arste nicht mehr zwischen „weltlicher“ und „kirchlicher“ Arbeit unterscheiden und somit fälschlicherweise davon ausgehen, auch Menschen ohne ordentliche Kirchenzugehörigkeit hätten einen Anspruch auf Bestattungen durch geistiges bzw. kirchliches Personal."
Der Kirchenvorstand Jembke und Mitglieder der Gemeinde würden die Entscheidung bedauern. Man könne keinen Rollenkonflikt in ihren Tätigkeiten erkennen. Außerdem befürchte man, dass dieser Beschluss nun eine verheerende Signalwirkung auf die Arbeit von Ehrenamtlichen im kirchlichen Umfeld allgemein haben könnte.
"Trennung statt Chance"
"Anstatt die doppelte Tätigkeit von Frau Arste als Chance zu begreifen, wird wiedermal nur das Scheidende, das Trennende gesehen. Schade. Hätte es nicht auch sein können, dass Frau Arste durch ihre Arbeit als Trauerrednerin auf weltlichen Bestattungen gerade durch ihren privaten kirchlichen Hintergrund neue Mitglieder wirbt? Wo könnte man besser durch souveränes Auftreten neue Mitglieder gewinnen, als auf Bestattungen der angeblich „Kirchenfernen“?", schlussfolgert der Kirchenvorstand.
Im Vermerk des Landeskirchenamtes, dass Frau Arste übersandt wurde ist unter anderem vermerkt, dass "bei Lektorinnen und Lektoren, die neben ihrer Lektorentätigkeit als freie Redner bei Trauerfeiern auftreten, der Dienst der Wortverkündung ausgesetzt wird und ruht." Bei fortgesetzter Tätigkeit als freie Rednerin könne Frau Arste die Beauftragung des Landeskirchenamtes entzogen werden.
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