Gifhorn. Ab dem heutigen Donnerstag entfällt in den Kreishäusern der Kreisverwaltung die medizinische Maskenpflicht. Dies teilte der Landkreis mit.
Lesen Sie auch: Fehlende Rettungsgasse: Gefährliches Spiel mit dem Leben anderer
Nur im Kinder-und Jugendärztlichen Dienst und Amtsärztlichen Dienst im Gesundheitsamt (Allerstraße 21, 38518 Gifhorn) besteht vorerst weiterhin eine medizinische Maskenpflicht für die Besucher.
Zum Eigen- und Drittschutz dürfe auch in den Kreishäusern freiwillig weiterhin eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
Kreisverwaltung arbeitet weiterhin mit Terminvereinbarungen
Beibehalten wird in der Gifhorner Kreisverwaltung die Arbeit mit Terminvergabe. Termine mit der jeweiligen Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter sind vorab telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
Für Termine in der KFZ-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Verkehrsaufsicht und der Ausländerbehörde ist eine Online-Terminvereinbarung hier möglich: https://www.gifhorn.de/buergerdienste/terminreservierungen/
mehr News aus Gifhorn