Maskenpflicht in Kreishäusern entfällt

Wer möchte, darf aber auch zukünftig die Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Die Maske kann man in Kreishäusern zukünftig stecken lassen.
Die Maske kann man in Kreishäusern zukünftig stecken lassen. | Foto: Pixabay

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Gifhorn. Ab dem heutigen Donnerstag entfällt in den Kreishäusern der Kreisverwaltung die medizinische Maskenpflicht. Dies teilte der Landkreis mit.



Nur im Kinder-und Jugendärztlichen Dienst und Amtsärztlichen Dienst im Gesundheitsamt (Allerstraße 21, 38518 Gifhorn) besteht vorerst weiterhin eine medizinische Maskenpflicht für die Besucher.

Zum Eigen- und Drittschutz dürfe auch in den Kreishäusern freiwillig weiterhin eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.

Kreisverwaltung arbeitet weiterhin mit Terminvereinbarungen


Beibehalten wird in der Gifhorner Kreisverwaltung die Arbeit mit Terminvergabe. Termine mit der jeweiligen Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter sind vorab telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.

Für Termine in der KFZ-Zulassungsstelle, Führerscheinstelle, Verkehrsaufsicht und der Ausländerbehörde ist eine Online-Terminvereinbarung hier möglich: https://www.gifhorn.de/buergerdienste/terminreservierungen/