Maul- und Klauenseuche (MKS): Sicherheitsvorkehrungen in Gifhorn

Vor allem Nutztierhalter müssen jetzt einiges beachten. Der Landkreis Gifhorn informiert über Sicherheitsvorkehrungen.

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Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Am 10. Januar 2025 wurde ein Ausbruch der Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg amtlich festgestellt. Die zuständigen Behörden haben daraufhin entsprechende Bekämpfungs- und Schutzmaßnahmen eingeleitet. Die epidemiologischen Ermittlungen zur Eintragsursache laufen noch. Niedersachsen ist aktuell nicht von Sperrzonen betroffen. Dennoch hat Deutschland durch den Ausbruch den Status „MKS-frei“ verloren, was zu Handelsbeschränkungen führt. Darüber informiert der Landkreis Gifhorn.



Was ist Maul- und Klauenseuche? Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende, akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung, die alle Klauentiere befallen kann, darunter Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen sowie Wildtiere wie Rot-, Reh- und Damwild. Die MKS stellt für den Menschen keine gesundheitliche Gefahr dar.

Symptome bei betroffenen Tieren


An MKS erkrankte Tiere leiden häufig unter erheblichen Schmerzen. Sie haben Schwierigkeiten beim Aufstehen und Laufen, und vermeiden oft aufgrund von Schmerzen im Maulbereich das Fressen. Eine geringe oder fehlende Futteraufnahme führt dazu, dass die Tiere zunehmend geschwächt werden. Bei Milchkühen kann dies zu einem drastischen Rückgang der Milchproduktion führen.

Wirtschaftliche Folgen der Maul- und Klauenseuche


Die MKS hat nicht nur schwerwiegende Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere, sondern auch auf die Wirtschaft. In der Europäischen Union gelten strikte Handelsrestriktionen für Länder mit MKS-Ausbrüchen, sowohl für lebende Klauentiere als auch deren Produkte. Der Ausbruch dieser Tierseuche führt somit zu erheblichen wirtschaftlichen Einbußen für die Tierhalter. MKS ist eine der wirtschaftlich folgenreichsten Tierseuchen.

Wie erkennt man die Maul- und Klauenseuche?


Mögliche Anzeichen für eine Infektion sind:
- Störung des Allgemeinbefindens (Fieber, Appetitlosigkeit, Teilnahmslosigkeit)

- Blasenbildung im Bereich der Lippen, des Zahnfleisches und auf der Zunge
- Blasenbildung im Bereich der Klauen, insbesondere im Zwischenklauenbereich
- Blasenbildung im Bereich der Euter- und Zitzenhaut sowie Milchrückgang
- Vermehrtes Speicheln
- Schmerzen beim Aufstehen und Lahmen beim Gehen (insbesondere bei Schafen)

Die Blasen enthalten den MKS-Erreger in hoher Konzentration. Nach kurzer Zeit reißen die Blasen auf und der Inhalt entleert sich, wodurch der Erreger weiter verbreitet wird. Die Erkrankungsrate liegt oft bei 100 Prozent, die Sterblichkeitsrate beträgt in der Regel 2 bis 5 Prozent.

Übertragung der Maul- und Klauenseuche


- Direkt: von Tier zu Tier über Sekrete und Exkrete
- Indirekt: durch Menschen, Fahrzeuge, Milch, Knochen, Häute, Borsten, Fleisch und Fleischerzeugnisse

Der Mensch kann die Krankheit ebenfalls übertragen, wenn er mit nicht gereinigter oder desinfizierter Kleidung, Schuhen oder Händen in Kontakt kommt.

Das Virus der MKS hat eine hohe Widerstandskraft und kann in Erdboden, Abwässern, Jauche oder auch in gefrorenen bzw. eingetrockneten Materialien wie Haaren, Kleidung oder Heu über Monate bis Jahre überleben.

Wichtige Biosicherheitsmaßnahmen


Um den heimischen Klauentierbestand zu schützen, sollten folgende Maßnahmen beachtet werden:
- Verzichten Sie auf das Mitbringen von Wurst, Fleisch oder Trophäen von Klauentieren aus dem Ausland.
- Verfüttern Sie keine Küchenabfälle oder Essensreste an Klauentiere.
- Achten Sie darauf, dass betriebsfremde Personen nur in betriebseigener Schutzkleidung den Stall betreten.
- Informieren Sie Ihren Tierarzt sofort, wenn Sie den Verdacht auf MKS haben. Ein unbegründeter Verdacht hat keine negativen Folgen, aber das Verschweigen eines Verdachts kann verheerende Konsequenzen haben.

Kontakt und weiterführende Informationen


Bei Fragen zur Maul- und Klauenseuche können Sie sich an Ihr zuständiges Veterinäramt wenden. Im Landkreis Gifhorn erreichen Sie das Veterinäramt unter der Telefonnummer 05371 82-393 oder per E-Mail an veterinaeramt@gifhorn.de. Neuigkeiten, die den Landkreis Gifhorn betreffen, werden auf der Website www.gifhorn.de veröffentlicht.


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