Meldepflicht bei Corona und Co.: Bürger können jetzt digital antworten

Bei bestimmten Krankheiten ist das Gesundheitsamt dazu verpflichtet, Ermittlungen anzustellen. Das soll jetzt einfacher werden.

Tobias Heilmann, Landrat des Landkreises Gifhorn (von links), Fabian Irmler, Sachbearbeiter im Gesundheitsamt, Josef Kraft, Leiter des Gesundheitsamts, Niklas Lillie, Abteilungsleiter 7.2 – Verwaltung, Gesundheitsaufsicht und Umwelthygiene, und Kreisrat Rolf Amelsberg stellten während einer Pressekonferenz die Möglichkeit vor, die Rückmeldung im Rahmen der Ermittlung bei gewissen Infektionskrankheiten digital erledigen zu können.
Tobias Heilmann, Landrat des Landkreises Gifhorn (von links), Fabian Irmler, Sachbearbeiter im Gesundheitsamt, Josef Kraft, Leiter des Gesundheitsamts, Niklas Lillie, Abteilungsleiter 7.2 – Verwaltung, Gesundheitsaufsicht und Umwelthygiene, und Kreisrat Rolf Amelsberg stellten während einer Pressekonferenz die Möglichkeit vor, die Rückmeldung im Rahmen der Ermittlung bei gewissen Infektionskrankheiten digital erledigen zu können. | Foto: Landkreis Gifhorn

Gifhorn. Ab Februar wird der Landkreis Gifhorn seinen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit bieten, die Rückmeldung im Rahmen der Ermittlung bei gewissen Infektionskrankheiten (Covid-19, Influenza, Rotaviren, Noroviren) digital erledigen zu können. Darauf weist der Landkreis in einer Pressemeldung hin.



Sobald das Gesundheitsamt Gifhorn beispielsweise von Hausärzten, Fachärzten, Laboren oder Kliniken die Benachrichtigung darüber erhält, dass bei einer Person eine meldepflichtige Krankheit nach dem Infektionsschutzgesetz vorliegt, ist das Gesundheitsamt dazu verpflichtet, Ermittlungen hinsichtlich der Art, Ursache, Ansteckungsquelle und möglicher Ausbreitung der Krankheit anzustellen.

Daten ans Landesamt und RKI


Diese Informationen dienen dazu, dass Ausbrüche möglicherweise eingedämmt werden können. Außerdem werden die erhobenen Daten anschließend – selbstverständlich anonymisiert – an das Niedersächsische Landesgesundheitsamt und das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergeleitet. In der Vergangenheit wurde diese Ermittlung so durchgeführt, dass die gemeldeten Personen ein Anschreiben erhalten haben, in welchem darum gebeten wird, sich telefonisch beim Gesundheitsamt zu melden.

Ab Anfang Februar werden Personen, bei denen Covid-19, Influenza, Rotaviren oder Noroviren nachgewiesen und gemeldet wurde, ein Anschreiben erhalten, welches über die Notwendigkeit und gesetzliche Grundlage der Ermittlung aufklärt. Zusätzlich erhalten die Personen einen „Erregersteckbrief“. Außerdem wird dieses Anschreiben in Zukunft einen QR-Code enthalten, welcher die Bürgerinnen und Bürger direkt auf die entsprechende Internetseite des Landkreises führt, wo das der Krankheit entsprechende Onlineformular zur Verfügung steht. Die Formulare sind je nach Krankheit beziehungsweise Erreger unterschiedlich gestaltet, zudem gibt es verschiedene Versionen für volljährige und minderjährige Personen.

Nicht bei allen Krankheiten möglich


Dieses Verfahren ist datenschutzrechtlich sicher, und den Formularen ist in jedem Fall automatisch eine Datenschutzerklärung vorgeschaltet.
Es ist derzeit (noch) nicht möglich, dieses Verfahren auch für andere meldepflichtige Infektionskrankheiten anzuwenden, da die Ermittlung sich bei speziellen Sachverhalten komplexer gestaltet und oftmals auch von einem Fachexperten im Gespräch mit dem Bürger erörtert werden muss.

Zusätzlich liegt die Auswahl dieser vier Infektionskrankheiten darin begründet, dass diese gerade saisonal bedingt in sehr hoher Zahl auftreten und dementsprechend gemeldet werden. In diesen Fällen erleichtert das Angebot der digitalen Rückmeldung zum einen die Abarbeitung der Fälle im Fachbereich Gesundheit, zum anderen können die angeschriebenen Personen die Rückmeldung flexibler (zu jeder Tages- und Nachtzeit, unabhängig von den Sprech- und Servicezeiten) und unkomplizierter erledigen.

Keine digitale Pflicht


Natürlich ist es auch weiterhin möglich, das Gesundheitsamt telefonisch zu erreichen und die Ermittlung auf diesem Wege telefonisch mit einem Mitarbeiter des Gesundheitsamtes zu erledigen. Die digitale Möglichkeit ist demnach ein zusätzlicher Weg, kein Zwang.


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