Meldepflicht für Auslandsreisende - Land verschärft Quarantänemaßnahmen

Nach der Rückkehr nach Niedersachsen müssen sich Reiserückkehrer sofort in eine 14-tägige Quarantäne begeben.

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(Symbolbild) | Foto: Marvin König

Region. Das Niedersächsische Gesundheitsministerium hat am Donnerstag eine Ergänzung zur Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht. Nach der neuen Regelung sind Personen, die aus dem Ausland einreisen, ab dem 10. April verpflichtet, sich beim zuständigen Gesundheitsamt ihres Aufenthaltsortes zu melden und in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Die Verordnung tritt am morgigen Karfreitag in Kraft.


Sogenannte Reiserückkehrer aus dem Ausland müssen sich demnach nach der Ankunft in Niedersachsen sofort in ihre Wohnung begeben. Dabei spiele es laut einem Infoschreiben der Staatskanzlei keine Rolle, welches Transportmittel sie vorher benutzt haben. Die Dauer der Quarantäne beträgt 14 Tage. In dieser Zeit dürfen sie keinen Besuch empfangen, der nicht zum Hausstand gehört. Eine mögliche Infektion mit dem Corona-Virus sowie die zeitliche Dauer der Quarantäne sei den Gesundheitsbehörden anzuzeigen. Von der Regelung ausgenommen seien Personen, die kürzer als 48 Stunden im Ausland waren und keine Krankheitssymptome aufweisen. Auch Beschäftigte aus dem Dienstleistungssektor, Transport- und Rettungswesen sowie Politiker und Diplomaten sind von der Verordnung ausgenommen. Ebenfalls nicht betroffen sind Personen, die berufsbedingt täglich pendeln.

Darüber hinaus seien für besondere Einzelfälle Regelungen der zuständigen Behörden vor Ort möglich. Die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder erklärt zur Änderung der Verordnung: „Niedersachsen setzt die Beschlüsse des Bundeskabinetts konsequent um. Die vorgeschriebenen Quarantänemaßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Betroffenen, sondern auch ihres persönlichen Umfelds."

Die Änderung zur Verordnung können Sie hier in voller Länge nachlesen.


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