Nach brutaler Vergewaltigung: Prostituierten-Schänder vor Gericht

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Die Frau hatte keine Chance gegen ihren Angreifer. Symbolfoto: Alexander Panknin
Die Frau hatte keine Chance gegen ihren Angreifer. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Hildesheim. Nachdem im Oktober vergangenen Jahres eine Prostituierte an der B188 misshandelt und ausgeraubt worden ist, wird nun einem 23-Jährigen aus Wittingen der Prozess gemacht. Die erste Verhandlung findet heute statt.


Zur Last gelegt wird dem Angeklagten, der sich zurzeit in Untersuchungshaft befindet,sein Opfer brutal vergewaltigt, misshandelt und ausgeraubt zu haben.

Er soll die Straßenprostituierte an der B188 an einem Samstag, 14. Oktober 2017, zunächst in ihrem Wohnwagen aufgesucht haben. Dort habe er einvernehmlich und gegen Geld mit ihr Geschlechtsverkehr gehabt. Nach Vollendung des Aktes habe er die Frau gebeten, ihm seine Jacke wiederzugeben. Die Prostituierte habe daraufhin beteuert, dass er ohne Jacke zu ihr gekommen sei. Verärgert habe er sich dann auf die Frau gestürzt und sie zu Boden gerissen. Dort sei die wehrlose Frau seiner Gewaltorgie ausgeliefert gewesen. Er habe begonnen, auf sie einzuschlagen und sie anschließend zu würgen. Doch dies war ihm scheinbar noch nicht genug, während seinem Opfer durch das starke Würgen schwarz vor Augen wurde, ließ er nicht ab und vergewaltige sie.
Nach seiner Tat soll der Angeklagte beschlossen haben, die Zeugin auszurauben. Insgesamt habe er zirka 300 Euro entwendet, dabei handelte es sich vermutlich um die Tageseinnahmen der Sexarbeiterin. Die gepeinigte Frau soll dann einen unbeobachteten Moment genutzt haben, ihr gelang die rettende Flucht nach draußen. Nachdem er ihr Fehlen bemerkte, habe sich auch der Angeklagte vom Ort des Verbrechens entfernt.

Die Frau erlitt bei dem Übergriff mehrere schwere Verletzungen. Sie habe Mittelgesichts- sowie eine Nasenbeinfraktur davongetragen. Das Würgen soll derart heftig gewesen sein, dass es als lebensgefährlich eingestuft werden müsse, dies hätte auch dem Angeklagten klar sein müssen, so die Anklageschrift.

Am 16. Oktober konnte der Angeklagtedurch Zeugenhinweise und umfangreiche Ermittlungen vorläufig festgenommen werden. Prozessauftakt ist heute. Es wurden bereits zwei Folgetermine festgesetzt auf den 13. und 19. April.

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