Gifhorn. Nach dem plötzlichen Tod von Landrat Tobias Heilmann muss im Landkreis Gifhorn eine neue Landrätin oder ein neuer Landrat gewählt werden. Während eines Pressegesprächs am gestrigen Donnerstag gab die Landkreisverwaltung bekannt, wie es nun weitergeht und wann gewählt werden soll.
Der genaue Termin wird vom Kreistag festgelegt. Voraussichtlich soll die Wahl - unter Berücksichtigung kirchlicher und sonstiger Feiertage - im November stattfinden. Sollte eine Stichwahl erforderlich sein, würde diese zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang stattfinden. Für die Organisation der Wahl soll Kreisverwaltungsdirektor Björn Sund als Kreiswahlleiter eingesetzt werden.
Mehr als 141.000 Bürger können wählen
Rund 141.660 Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren sind im Landkreis wahlberechtigt. Wählbar ist, wer am Wahltag mindestens 23 und höchstens 66 Jahre alt ist, die Voraussetzungen gemäß Kommunalverfassung erfüllt und für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsteht. Ein Wohnsitz im Landkreis ist nicht erforderlich. Die Amtszeit beträgt acht Jahre – die verbleibende Amtszeit von Tobias Heilmann wird nicht angerechnet.
Neben der Urnenwahl, die von den Städten und Gemeinden organisiert wird, sollen voraussichtlich 35 Briefwahlvorstände durch den Landkreis eingesetzt werden. Nach der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses wird der oder die Gewählte durch förmliche Zustellung benachrichtigt. Mit der schriftlichen Annahme der Wahl beginnt die achtjährige Amtszeit.
Meyer zu Schlochtern übernimmt vorerst Leitung
Bis zur Neuwahl übernimmt der Erste Kreisrat Dominik Meyer zu Schlochtern kommissarisch die Leitung der Kreisverwaltung. Er war bereits im Februar 2025 vom Kreistag als allgemeiner Vertreter des Landrates für acht Jahre gewählt worden und wurde am 2. Juni 2025 von den stellvertretenden Landräten offiziell vereidigt. „Ich bedauere den viel zu frühen Tod unseres Landrates Tobias Heilmann von Herzen. Seiner Familie gilt mein tief empfundenes Mitgefühl“, sagte Meyer zu Schlochtern im Pressegespräch. Zugleich betonte er, dass die gesetzliche Fortführung der Amtsgeschäfte sichergestellt sei.