Nach positivem Selbsttest: Betroffene müssen sich beim Gesundheitsamt melden

Der Landkreis Gifhorn informiert zudem über die neue Genesenen-Regelung.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Bürgerinnen und Bürger, die einen positiven Selbsttest gemacht haben oder von einer dritten Person als Kontaktperson angegeben werden, sind verpflichtet, sich direkt an das Gesundheitsamt zu wenden. Darauf weist der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung hin.



Dafür stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Homepage unter: https://www.gifhorn.de/der-landkreis/oeffentlichkeitsarbeit/corona/ je ein Kontaktformular zur Verfügung. Anschließend wird das Gesundheitsamt mit den Betroffenen in Kontakt treten und das weitere Vorgehen absprechen.

90 Tage ab dem ersten positiven PCR-Test


Zudem informiert der Landkreis über die neue Genesenen-Regelung. Der Bund habe in der letzten Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung den Zeitraum angepasst, in dem der Genesenen-Status rechtliche Gültigkeit besitzt. Dieser beläuft sich nunmehr auf 90 Tage. Alle Genesenennachweise verlieren somit nach Ablauf von 90 Tagen ihre Gültigkeit. Gezählt wird der Zeitraum ab dem Tag des ersten positiven PCR-Tests. Diese Regelung gilt für ausnahmslos alle Genesenennachweise – auch solche, die noch nach altem Recht ausgestellt wurden.

Personen, die eine Infektion mit dem Coronavirus überstanden haben und deren Infektion mittels PCR-Testung nachgewiesen wurde, gelten als genesen und fallen somit unter die sogenannte 2G-Regelung. Ein entsprechender Nachweis wird den Betroffenen vom Gifhorner Gesundheitsamt ausgestellt.


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