Nachzahlungen bei Energiekosten: Wann kann man Hilfe beantragen?

Der SoVD rät, was man bei Hartz IV, Grundsicherung und Wohngeld beachten muss. Auch Personen, die bisher keinen Anspruch hatten, könnten berechtigt sein.

Symbolbild
Symbolbild | Foto: Pixabay

Gifhorn. Die Energiekosten steigen rasant. Nachforderungen bei den Jahresabrechnungen werden an der Tagesordnung sein. Was Sozialleistungsbeziehende und auch Menschen, die aktuell keinen Anspruch auf Leistungen haben, sozialrechtlich beachten sollten, darüber informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn in einer Pressemitteilung.



Hartz-IV-Empfänger und Personen, die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen, erhalten grundsätzlich die Heizkosten von den Leistungsträgern erstattet. Wegen der gestiegenen Energiekosten werden jedoch viel höhere Nachforderungen bei den Jahresabrechnungen erwartet als gewohnt. Für diese Mehrkosten müssen Empfänger von Grundsicherung im Monat der Fälligkeit einen entsprechenden Antrag beim Sozialamt stellen. „Wird der Antrag nicht im Monat der Fälligkeit gestellt, sondern früher oder später, kann es sein, dass die Menschen das Geld dann nicht mehr erhalten und auf den Kosten sitzen bleiben“, weiß Christine Scholz, Leiterin des SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn.

Antrag im Monat der Fälligkeit


Aber auch Menschen, die derzeit keine Sozialleistungen beziehen, weil sie zum Beispiel zu viel Einkommen haben, sollten wachsam sein. „Dieser Personenkreis könnte jetzt durch die hohen Energiekosten einen Leistungsanspruch auf Kostenübernahme der Nachforderung haben und erhält dann ebenfalls finanzielle Unterstützung. Das bezieht sich auf Hartz IV, Grundsicherung, aber auch auf Wohngeld“, so Scholz. Beim Wohngeld kann dieser Anspruch übrigens auch für Wohnungs- oder Hauseigentümer mit kleinem Einkommen gelten, wie zum Beispiel für Rentner. Auch hier gilt, dass der Antrag im Monat der Fälligkeit eingereicht werden muss.

Bei Fragen zu Hartz IV, Grundsicherung oder Wohngeld helfen die Berater des SoVD in Gifhorn weiter. Der SoVD ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.


mehr News aus Gifhorn


Themen zu diesem Artikel


Hartz 4 Rentner