Neue Bewertungskriterien für städtische Grundstücksverkäufe


Bürgermeister Matthias Nerlich vor dem Grundstück Braunschweiger Straße 25. Foto: Michael Uhmeyer/Stadt Gifhorn
Bürgermeister Matthias Nerlich vor dem Grundstück Braunschweiger Straße 25. Foto: Michael Uhmeyer/Stadt Gifhorn | Foto: Michael Uhmeyer Photographie mpu / Stadtverwaltung Gifhorn

Gifhorn. Meist erhält der Käufer mit dem höchsten Kaufpreisgebot den Zuschlag. Doch das solle sich mit Hilfe der so genannten Konzeptvergabe ändern. Das bedeutet, dass neben dem Kaufpreis eine Reihe weiterer Faktoren beim Verkauf eines städtischen Grundstücks berücksichtigt werden, wie die Stadt Gifhorn berichtet.


„Ein wichtiges Kriterium ist für uns neben dem Nutzungskonzept auch die Schaffung von gefördertem und sozialem Wohnraum“, sagt Bürgermeister Matthias Nerlich. Das erste städtische Grundstück, das im Rahmen einer Konzeptvergabe veräußert werden solle, sei das Grundstück Braunschweiger Straße 25. Das zirka 1.327 Quadratmeter große Grundstück wäre mit einem unbewohnten Wohnhaus bebaut und sei von seiner Lage her an der vielbefahrenen Geschäftsstraße von großem städtebaulichem Interesse.

Nutzung und Gestaltung sind wichtige Punkte


Bei der Konzeptvergabe sollen die Höhe des Kaufpreises mit 30 Prozent und die Qualität des Konzeptes, bestehend aus baulicher Nutzung und Gestaltung mit 70 Prozent bewertet werden. Interessenten, die an der Ausschreibung teilhaben, müssen somit neben dem Kaufpreisangebot auch ein detailliertes Konzept vorlegen, dessen objektive Bewertung anhand eines Punktekatalogs erfolgen solle. „Die Konzeptvergabe ist für uns ein wichtiges Instrument, um neben dem Preis vor allem auf die zukünftige Nutzung und Gestaltung eines Gebäudes Einfluss zu nehmen“, sagt Bürgermeister Matthias Nerlich. „Das ist gerade in der Braunschweiger Straße wichtig, wo wir als Stadt eine positive Entwicklung der Straße als Wirtschaftsstandort unterstützen möchten.“

Bevor das Grundstück Braunschweiger Straße 25 öffentlich ausgeschrieben werde, müssten die politischen Gremien über die Kriterien der Konzeptvergabe abstimmen. Am 25. März kommt die Vorlage dann in den Rat.


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