Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn beabsichtigt, zukünftig die Gestaltung des Straßenbildes an Kreisstraßen, insbesondere aus Gründen des Naturschutzes neu zu gestalten. So sollen unter anderem Blühstreifen angepflanzt werden, wie der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung mitteilt.
So würden zum einen aus Gründen der Verkehrssicherheit bereits die Mäharbeiten ab dem 15. Mai in dem Seitenraum der Kreisstraßen und zwar auf den Bereich der Leitpfosten und den vorhandenen Sichtdreiecken, räumlich beschränkt. Die restlichen vollständigen Mäharbeiten des Seitenraumes, einschließlich der Gräben, würden aus Erwägungen des Naturschutzes erst ab dem 15. September stattfinden. Es erfolge eine Förderung von Wildkräutern und der Samenbildung, wobei die „Blütenstreifen“ auch eine Erhöhung des Blütenangebots für Insekten darstelle.
Rasensamen mit Blühstreifenmischung soll gesät werden
Zur Förderung des Blütenangebotes sei darüber hinaus geplant, die vorhandene Grünfläche hinter dem Kreishaus II wieder in eine artenreiche Grünlandfläche zu verwandeln und so der Vielfalt in der Natur Raum zu geben. Weiterhin werde geprüft, dort – wo es sinnvoll erscheine – in Pachtverträge des Landkreises eine Regelung zur Anlage von Blühstreifen aufzunehmen.
Weiterhin erfolge aktuell in einem Pilotprojekt die „Einsaat“ eines „Blühstreifens“ in dem Seitenraum entlang des Radweges der K 123 zwischen Knesebeck und Emmen. Nach Absprache mit dem Leiter des „Otterzentrums“ werde eine „Blühstreifenmischung“ links und rechts auf den Banketten vom Radweg eingesät. Hierbei handele es sich um Rasensamen, der mit einer speziellen Blühstreifenmischung versetzt sei. Im Juli 2019 solle sodann eine Kartierung mit entsprechenden Fotos erfolgen, um das Ergebnis auszuwerten.
Auch Bäume sollen nachgepflanzt werden
Darüber hinaus sei für 2020 beabsichtigt, zwei weitere Pilotprojekte mit einer anderen Zusammensetzung der „Blühstreifenmischung“ an der K 89 von der B 4 nach Vordorf (Südseite) und an der K 2 von Groß Oesingen (Südwestseite) bis zum Beginn des Waldes vor dem Erdölwerk anzulegen. Anschließend sei eine Auswertung dieser drei Pilotprojekte vorgesehen, um die zukünftigen Kriterien der Gestaltung an den Kreisstraßen in Verbindung mit der Anlage von „Blühstreifen“ im Seitenraum festzulegen.
Ergänzend hierzu erfolge aktuell durch Mitarbeiter der Kreisstraßenmeistereien und einem Mitarbeiter des Fachbereichs Umwelt eine Bestandsaufnahme von Bäumen an Kreisstraßen. In Abstimmung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Wolfenbüttel sollen Regelungen für die Nachpflanzung von Bäumen zum Erhalt von Alleen und Baumreihen entwickelt werden. Mit der noch abzuschließenden Vereinbarung zwischen der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Wolfenbüttel und dem Landkreis Gifhorn solle ein vertretbarer Kompromiss zwischen den Anforderungen der Verkehrssicherheit und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer und den Belangen von Natur und Landschaft hergestellt werden.

