Gifhorn. Wer Überweisungen an den Landkreis Gifhorn, die Bußgeldstelle oder die Abfallwirtschaft tätigt, muss künftig besonders auf die Angabe des Empfängernamens achten. Darauf macht der Landkreis in einer Presseinformation aufmerksam.
Als Empfänger darf ausschließlich „Landkreis Gifhorn“ eingetragen werden. Falsche oder abweichende Bezeichnungen – etwa mit Zusätzen oder Abkürzungen – können sonst zu Fehlermeldungen oder Verzögerungen führen. Die Kreisverwaltung bittet Bürgerinnen und Bürger daher, gespeicherte Überweisungen und Daueraufträge entsprechend zu prüfen und anzupassen.
Neue SEPA-Regeln
Hintergrund ist eine neue SEPA-Regelung, die seit dem 5. Oktober im gesamten Euro-Zahlungsverkehrsraum gilt. Banken gleichen nun automatisch den angegebenen Empfängernamen mit dem tatsächlichen Kontoinhaber der IBAN ab. Nur wenn beide Angaben exakt übereinstimmen, wird die Zahlung reibungslos ausgeführt.
Hinweis für Antragsteller
Auch für Antragsteller, die Leistungen vom Landkreis Gifhorn erhalten – etwa im Bereich der Sozialhilfe – ist künftig wichtig: Bei der Antragstellung muss neben der korrekten IBAN auch die exakte Schreibweise des Kontoinhabers angegeben werden. Diese Information findet sich zuverlässig auf der Girokarte oder Bankkarte.
Der Landkreis Gifhorn bittet um Beachtung dieser neuen Vorgaben, um eine störungsfreie Zahlungsabwicklung sicherzustellen.