Osterfeuer ja, aber nur unter Beachtung des Artenschutzes


Beim Osterfeuer muss der Artenschutz beachtet werden. Symbolfoto: Anke Donner
Beim Osterfeuer muss der Artenschutz beachtet werden. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Gifhorn. Die Veranstaltung eines Osterfeuers gehört für viele traditionell zum Beginn des Oster­festes dazu. Um die Natur jedoch nicht mehr als notwendig zu belasten, bittet die Untere Naturschutzbehörde dringend um Beachtung einiger Hinweise und Vorschriften.


Aus Artenschutzgründen darf das Material für das Osterfeuer nicht länger als 14 Tage vor der Veranstaltung am Brennplatz zusammengetragen werden. Bei einer Sammlung und Aufschichtung der Materialien für die Osterfeuer früher als ein bis zwei Tage vor dem Brenntag wird das Holz von vielen Kleintierarten wie Kleinvögeln, Wildbienen, Kröten, Käfer, Wiesel und Igel als idealer Lebensraum angesehen. Damit die Tiere Gelegenheit zur Flucht haben, ist es unbedingt notwendig, am Tag vor dem Anzünden des Feuers den Holzhaufen umzuschichten. Durch Lärm verkriechen sich die Tiere eventuellnur noch weiter im Holzhaufen.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass nur unbehandeltes Holz, trockenes Reisig und Gehölzrückschnitte als geeignetes Brennmaterial gesammelt werden darf. Großstückige Hölzer und Baumstümpfe sind von der Verbrennung ausgeschlossen.

Die vollständig ausgekühlten Reste des Osterfeuers sind abzuräumen und frühestens 21 Tage nach Ende der Osterfeiertage nach Absprache mit einem Mitarbeiter der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf unter der Telefonnummer 05376/97 99 11 zur Zentralen Entsorgungsanlage in Wesendorf zu bringen. Eine direkte Anlieferung der Osterfeuerreste auf der Umschlaganlage der Firma Asche in Gifhorn ist nicht zulässig.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Veranstalter ein Osterfeuer im Vorhinein bei dem Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt anzumelden haben.


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