Pflegegrad nach Aktenlage: Sozialverband berät bei fehlerhaften Bescheiden

Derzeit komme es nicht zu persönlichen Untersuchungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Dies berge Potenzial für fehlerhafte Beurteilungen des Pflegegrades.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Gifhorn. Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt in der Regel Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Er stellt fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Aufgrund der Corona-Krise wurden die persönlichen Besuche jedoch bis zum 30. September eingestellt. Derzeit erfolgt ausschließlich eine Begutachtung nach Aktenlage. Dabei kann es allerdings passieren, dass bestimmte Punkte nicht richtig eingeschätzt und berücksichtigt werden. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn rät deshalb, sich die entsprechenden Bescheide genau anzugucken und steht Ratsuchenden bei den wichtigsten Fragen zur Seite.


Bei seinen Begutachtungen überprüft der MDK, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, welcher Pflegegrad angemessen ist oder auch, welche Leistungen dem Betroffenen zustehen. „Diese Vor-Ort-Termine sind vor allem wichtig, wenn es zum Beispiel um die Versorgung mit Hilfsmitteln geht oder geprüft werden muss, ob etwas zur Verbesserung des Wohnumfeldes getan werden kann“, erläutert SoVD-Beraterin Christine Scholz. Dass die Fälle derzeit ausschließlich nach Aktenlage beurteilt werden, sei zwar verständlich, führe an einigen Stellen aber auch zu Problemen. „Nicht jede Situation kann durch einen Blick in die Unterlagen richtig eingeschätzt werden. Das merken wir in unserer Beratung immer wieder“, ergänzt Scholz.

Wer Zweifel hat, ob der Pflegegrad richtig beurteilt wurde oder ob die Ablehnung eines Antrags korrekt ist, sollte den Bescheid von Fachleuten überprüfen lassen. Termine für eine Beratung können Interessierte unter der Nummer 05371 - 36 85 oder per E-Mail unter info@sovd-gifhorn.de vereinbaren. Die SoVD-Beraterinnen und -Berater stehen bei Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung, helfen bei Anträgen und legen Widerspruch und Klage ein.