Pflegeversicherung: Corona-Regelungen werden verlängert

Das Bundeskabinett habe beschlossen, einige befristete Corona-Regelungen im Bereich der Pflegeversicherung bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Corona bedingte Maßnahmen für pflegebedürftige Personen werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Das betrifft unter anderem eine Begutachtung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), die Zahlung von Pflegeunterstützungsgeld oder verpflichtende Beratungsbesuche. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn berät Betroffene zu den Regelungen. Dies teilt der SoVD-Kreisverband Gifhorn.


Das Bundeskabinett habe beschlossen, einige befristete Corona-Regelungen im Bereich der Pflegeversicherung bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. So würden persönliche Begutachtungen des MDK zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit weiterhin ausgesetzt. Auch verpflichtende Beratungsgespräche für Pflegegeldempfangende könnten auf Wunsch telefonisch oder digital, wie zum Beispiel per Videokonferenz, durchgeführt werden. Eine weitere Maßnahme betreffe die Zahlungsdauer des Pflegeunterstützungsgeldes: Sie werde auf 20 Arbeitstage angehoben. Außerdem könnten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 vorübergehend den Entlastungsbetrag, den sie in Höhe von 125 Euro erhalten, auch für haushaltsnahe Dienstleistungen verwenden. Aus 2019 und 2020 angesparte Beträge für Entlastungsleistungen könnten Betroffene noch bis zum 30. September 2021 nutzen – und das unabhängig vom Pflegegrad.