Gifhorn. Photovoltaik in Kombination mit der Landwirtschaft - dieses Modell kann es auch in Gifhorn bald geben. Am 23. Oktober, um 17 Uhr, gibt es eine Vorstellung und Anhörung im Ratssaal, Marktplatz 1, in Gifhorn. Dort wird nicht nur das Projekt näher vorgestellt - jeder kann etwaige Bedenken und Vorschläge einbringen. Hierüber informiert die Stadt Gifhorn in einer Pressemeldung.
Dabei können die Ackerflächen weiter bewirtschaftet werden, auch Tiere, wie zum Beispiel Schafe, können die Flächen weiter nutzen. Erste Interessenten gibt es schon. Dafür müssen die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Vorgabe des Landesraumordnungsprogramms
Im Landesraumordnungsprogramm steht die Vorgabe, bis 2024 landesweit 65 Gigawatt Leistung aus Strahlungsenergie zu gewinnen, 50 Gigawatt auf Dächern und 15 über Freiflächen-Photovoltaikanlagen (FFPV). Schon im März 2022 hatte der Rat der Stadt die Aufstellung der 131. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen mit dem Ziel, dieser Aufgabe für das Stadtgebiet nachzukommen.
Um die Planung fach- und sachgerecht vorzunehmen, wird FFPV im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsplanes - insbesondere auch im Hinblick auf das Landschaftsbild und Naherholungseignung - berücksichtigt. Die Stadt hat mit einem Ratsbeschluss im September 2023 einen Plan auferlegt, der bei der Flächennutzungsplanung berücksichtigt ist und der bei der anschließenden verbindlichen Bauleitplanung zu beachten ist.
Landwirtschaft keine wertvollen Flächen entziehen
Maßgebliches Kriterium für die gewählten Flächen ist unter anderem dass der Bodenwert 25 Punkte oder weniger beträgt, um der Landwirtschaft keine wertvollen Flächen zu entziehen. Zudem ist die Vorgabe, dass die Flächen unter den FFPV weiterhin landwirtschaftlich zu nutzen sind – beispielsweise als Grünland oder zur Beweidung.
Bis dato gibt es einen Aufstellungsbeschluss des Verwaltungsausschusses vom 21. September 2023 für den Bebauungsplan Nr. 113 „Freiflächenphotovoltaik Clausmoor“. Darüber hinaus handelt es sich bei der aktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes um eine Angebotsplanung, mit der die Stadt den landesplanerischen Zielvorgaben nachkommt.
So geht es weiter
Im Anschluss an das frühzeitige Beteiligungsverfahren erfolgt die Überarbeitung der Planunterlagen für die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Je nach Art und Umfang der Stellungnahmen wird sich der weitere Zeitplan ergeben. Alles zum Verfahren steht im Internet der Stadt unter stadt-gifhorn.de bei Laufende Bauleitplanverfahren.
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