Polizei stoppt zwei Fahrten nach Kontrollen

Betäubungsmittel und fehlender Führerschein: diese Fahrten haben Konsequenzen.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Anke Donner

Gifhorn/Rötgesbüttel. Mit der Untersagung der Weiterfahrt endeten zwei Kontrollen der Polizei am gestrigen Nachmittag und in der Nacht zum heutigen Freitag. Dies teilte die Polizei mit.



Beamte der Polizei Gifhorn wurden gegen 0:50 Uhr auf einen Peugeot 2008 aufmerksam, der ein Restaurantgelände an der Braunschweiger Straße in Gifhorn verließ. Die Beamten stoppten das Fahrzeug und kontrollierten die Fahrerin. Diese gab zunächst an, ihren Führerschein nicht mitzuführen. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass dieser Anfang des Jahres beschlagnahmt wurde, somit die Fahrt nicht hätte stattfinden dürfen. Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen die 36-Jährige eingeleitet. Da auch die Beifahrerin nicht im Besitz der Fahrerlaubnis war, musste das Auto am Kontrollort stehen bleiben.

Weitere Kontrolle


Im Mühlenweg in Rötgesbüttel stoppten Beamte der Polizei Meine gestern, gegen 14 Uhr, einen Peugeot Partner. Der Fahrer hatte während der Fahrt verbotswidrig sein Mobiltelefon benutzt. Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich für die Beamten Hinweise, dass der 25 Jahre alte Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Schnelltest erhärtete diesen Verdacht. Dem Mann wurde eine Blutprobe entnommen, es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Auch er musste sein Auto am Kontrollort stehen lassen.


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