Polizei und Stadt mit Auflagen für kommenden "Montagsspaziergang"

Es müssen FFP2-Masken getragen werden. Zudem wurden Start- und Endpunkt verlegt.

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Symbolbild | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Für den kommenden Montag wurde bei der Stadt Gifhorn eine Kundgebung angezeigt mit dem Zweck der Zusammenkunft von Personen gegen die Corona-Maßnahmen. Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie aus Infektionsschutzgründen erlässt die Stadt Gifhorn in Abstimmung mit der Polizei Gifhorn einige Auflagen zur Durchführung der Versammlung. Das teilen Stadt und Polizei Gifhorn in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.



Der Start- und Endpunkt der Kundgebung wird vom Schillerplatz auf den Schützenplatz verlegt. Die Demonstrationsroute ist folglich anzupassen. Entsprechend der aktuell gültigen Allgemeinverfügung gilt für alle Versammlungsteilnehmenden, Leitenden sowie Ordnerinnen und Ordner der Versammlung die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar, zum Beispiel KN 95). Zusätzlich sind alle Beteiligten verpflichtet, mindestens 1,5 Meter Abstand zu allen anderen Personen, zum Beispiel Passanten, einzuhalten. Die Auflagen wurden der verantwortlichen Versammlungsleitung mitgeteilt.

Verkehrsbeeinträchtigungen erwartet


Im Stadtgebiet Gifhorn wird es wegen der Versammlungen am Montagabend zu Verkehrsbeeinträchtigungen, besonders im Bereich der Braunschweiger Straße kommen. An alle Teilnehmenden von Versammlungen appelliert die Polizei Gifhorn zur Einhaltung der geltenden Auflagen wie der Maskentragepflicht und dem Abstandsgebot. Werden bei Versammlungen erneut Verstöße gegen Auflagen festgestellt, ergehen in einem gestuften Verfahren erneut Hinweise auf diese Auflagen und bei weiterer Nichtbeachtung Maßnahmen zur Verfolgung der damit einhergehenden Ordnungswidrigkeiten.


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