Polizei warnt vor Betrug auf Online-Kleinanzeigenplattformen

Eine Frau aus dem Landkreis Gifhorn (18) wurde um 700 Euro gebracht.

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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Gifhorn. Eine 18-jährige Frau aus dem Landkreis Gifhorn ist Opfer einer perfiden Betrugsmasche im Zusammenhang mit einem Verkauf über eine Online-Kleinanzeigenplattform geworden. Die Polizei Gifhorn warnt aus aktuellem Anlass in einer Pressemeldung vor dieser Vorgehensweise.



Nach bisherigen Ermittlungen hatte die 18-Jährige eine Jacke über ein Kleinanzeigenportal zum Verkauf angeboten. Kurz darauf meldete sich eine vermeintliche Interessentin. Man einigte sich schließlich auf einen Kaufpreis. Anschließend erhielt sie von der vermeintlichen Interessentin einen Link zu einem sicheren Bezahlsystem. Nach dem Anklicken des Links und der Eingabe ihrer Daten kam es jedoch zu einer unautorisierten Abbuchung von über 700 Euro von ihrem Konto. Weitere Details zum technischen Ablauf sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.

So funktioniert die Masche


Betrügerinnen und Betrüger geben sich als Kaufinteressierte für inserierte Artikel aus. Nach einer Einigung über den Preis schlagen sie vor, über das angeblich neue oder besonders sichere Bezahlsystem der Plattform zu zahlen. Hierzu versenden sie einen Link an die Verkäuferinnen und Verkäufer.

Optisch kaum zu unterscheiden


Die verlinkte Internetseite gehört nicht zur tatsächlichen Plattform, sondern führt auf eine von den Betrügern eingerichtete Seite. Diese ist optisch kaum von der echten Website zu unterscheiden. Die Geschädigten werden aufgefordert, ihre Kontodaten einzugeben und die angebliche Verknüpfung mit ihrem Konto per TAN zu bestätigen. Mit dieser TAN wird jedoch keine Registrierung vorgenommen, sondern eine Überweisung oder Abbuchung zulasten des eigenen Kontos ausgelöst.

Die Polizei rät:
- Klicken Sie keine Links an, die Ihnen im Zusammenhang mit Kaufabwicklungen zugesandt werden.
- Nutzen Sie ausschließlich die offiziellen Bezahlfunktionen der jeweiligen Verkaufsplattform.
- Geben Sie sensible Bankdaten oder TAN niemals auf externen Internetseiten ein.
- Prüfen Sie vor jeder TAN-Freigabe genau, welcher Auftrag tatsächlich autorisiert wird.
- Informieren Sie bei verdächtigen Abbuchungen sofort Ihre Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

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