Gifhorn. Die Polizei im Landkreis Gifhorn warnt aktuell vor den Risiken beim Kauf von gebrauchten Fahrzeugen. Anlass ist ein laufendes Ermittlungsverfahren, das nach dem Kauf eines Motorrollers ins Rollen kam. Ein Mann aus der Region hatte den Roller über ein Online-Inserat entdeckt und gekauft. Doch nach dem Kauf kamen Zweifel auf, da keine Fahrzeugdokumente vorhanden waren.
Eine Überprüfung der Fahrzeugidentifikationsnummer zeigte, dass der Roller bereits vor Jahren in einem anderen Bundesland als gestohlen gemeldet wurde. Der Motorroller wurde daraufhin sichergestellt. Die Polizei teilt in einer Presseinformation mit, dass auch unwissende Käufer kein rechtliches Eigentum an gestohlenen Fahrzeugen erlangen können.
Vorsicht beim Fahrzeugkauf
Die Polizei rät Käufern, beim Erwerb von Fahrzeugen besonders vorsichtig zu sein. Vor dem Kauf sollten alle relevanten Unterlagen im Original vorgelegt werden, darunter die Zulassungsbescheinigung Teil I und II. Es ist wichtig, dass die Angaben in den Papieren, insbesondere die Fahrzeugidentifikationsnummer, mit dem Fahrzeug übereinstimmen.
In einigen Fällen werden Fahrzeugpapiere manipuliert oder gefälscht, um eine legale Herkunft vorzutäuschen. Die Polizei warnt, dass Täter durch Einbrüche in Zulassungsstellen an originale Blankodokumente gelangen und diese mit den Daten gestohlener Fahrzeuge ausfüllen. Selbst bei übereinstimmenden Fahrgestellnummern ist ein Betrug nicht immer sofort erkennbar. Oft wird der Diebstahl erst bei der Ummeldung bemerkt. Weitere Informationen und Präventionstipps sind online auf der Webseite der Polizei zu finden.

