Sassenburg. Bewohner einer Ferienwohnung benötigen laut einem Gerichtsurteil einen zweiten Wohnsitz, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in das Feriengebiet verlegen. regionalHeute.de sprach mit Sassenburgs Bürgermeister darüber.
Im Telefonat äußerte Volker Arms,Bürgermeister Sassenburgs, sein Unverständnis.Den Ferienhausbesitzern sei schon immer beim Verkauf gesagt worden, dass es sich lediglich um Wochenendhäuser handele. Sollte aufgrund eines ständigen Aufenthaltes der Lebensmittelpunkt dorthin wandern, sei trotzdem weitern ein zweiter Wohnsitz außerhalb des Feriengebietes anzugeben. "Das war schon immer so, ich verstehe die Aufregung darum nicht", sagte Arms gegenüber regionalHeute.de. "Das sieht das Bauordnungsrecht so vor." In Sassenburg gibt es drei Feriengebiete, die unter dieses Recht fallen: Auf der Heide, Bernstein- und Tankumsee.
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