So will der Landkreis einen Ausbruch der Maul- und Klauenseuche verhindern

Die Biosicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungen müssten unbedingt beachtet werden.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Gifhorn. Der Landkreis Gifhorn informiert in einer Pressemitteilung über Biosicherheitsmaßnahmen für Tierhaltungen im Rahmen von Maul- und Klauenseuche-Ausbrüchen in der Nähe der deutschen Grenze.



Anfang des Jahres wurden die Nachricht über einen Maul- und Klauenseuche (MKS)-Ausbruch in Brandenburg bekannt. Eine Katastrophe durch ein Ausbreiten der Infektion habe durch radikale Seuchentilgungsmaßnahmen bisher verhindert werden können. Nun werden weitere MKS-Ausbrüche in der Slowakei und Ungarn beobachtet. Die Gefahr eines Eintrages des MKS-Virus auch in den Landkreis Gifhorn sei also nach wie vor sehr hoch, warnt der Landkreis.

Gilt auch für Hobby-Haltung


Mensch- und Tierbewegungen, sowie Handelsströme seien komplex und könnten jederzeit einen Grund für das Einschleppen von Tierseuchenerregern in entfernte Tierbestände darstellen. Daher werden alle Tierhalter an Ihre Mitwirkungspflicht zum Verhindern von Tierseuchenausbrüchen erinnert. Von größter Bedeutung seien funktionierende Biosicherheitsmaßnahmen (dies gilt auch für Hobby-Haltungen ab bereits einem Tier), um zirkulierende Viren von Ihrem Bestand fernzuhalten.

Empfänglich für das MKS-Virus sind unter anderem alle Paarhufer, jedoch zeigen manche Arten nur wenig Symptome und stellen damit eine ernstzunehmende, unbemerkte MKS-Quelle dar. Während Schweine sich tendenziell mehr über den oralen Weg infizieren (also über kontaminiertes Futter und Dreckpartikel), infizieren sich Kühe mehr über das Einatmen von Viruspartikeln aus der Luft. Grundsätzlich gilt, dass infizierte Tiere sehr große Mengen an Virus über Speichel und die Atemluft ausscheiden.

Einen effektiven Schutz der Tiere im Landkreis Gifhorn werde nur erreicht, wenn sich alle an die Regeln zur Seuchenprävention halten. Zahlreiche Hinweise dazu findet man auf der Internetseite der Tierseuchenkasse unter dem Stichwort „Biosicherheit“.

Diese Maßnahmen sind zu beachten


Amtstierarzt Dr. Martens erläutert folgende Maßnahmen, die umgehend für Tierhaltung – so noch nicht geschehen – eingeführt werden sollten:

• Es dürfen keine unbefugten Personen den Hof oder die Hobby-Tierhaltung betreten können (das Hoftor ist zum Beispiel stets geschlossen zu halten).
• Hofbesuche von betriebsfremden Personen werden auf das absolute Minimum beschränkt (zum Beispiel keine Hofbesuche durch Schulklassen).
• Betriebsfremdes Personal (Milchwagenfahrer, Besamungstechniker, Klauenschneider etc.) darf nur unter Aufsicht und eingewiesen in die Biosicherheitsmaßnahmen den Hof betreten.
• Tierkontakte sollten nur mit betriebseigener Schutzkleidung erfolgen-
• Das Betreten der Ställe oder der Tierhaltung darf nur nach gründlicher Reinigung und Desinfektion Ihres Schuhwerks erfolgen. Dreck lässt sich nicht desinfizieren. Daher vor der Desinfektion unbedingt das Schuhwerk, insbesondere die Sohlen, gründlich reinigen. Das Abtöten von möglichen (MKS-) Viren durch das Desinfektionsmittel bedarf etwas Zeit. Das bloße Hindurchgehen durch das Desinfektionsmittel führt zu keinem Abtöten des Virus. Achten Sie auf ein wirksames Desinfektionsmittel; dieses muss gegen MKS-Viren wirken, nicht abgelaufen sein und in der richtigen Konzentration vorliegen.
• Effektive Schadnagerbekämpfung: Mäuse und Ratten können das Virus zu den Tieren bringen.
• Haustiere sollten keinen direkten Zugang zum Tierbestand haben.

Katastrophale Folgen drohen


Biosicherheitsmaßnahmen lassen sich nicht rückwirkend einführen. Ist das Virus bei den Tieren angekommen, ist es zu spät. Zur Selbstkontrolle des Biosicherheitsstatus des Betriebes können Tierhalter von Schweinen und Rindern hierzu auch die „Risikoampel“ auf der Internetseite der Universität Vechta nutzen.

Sollte das MKS-Virus festgestellt werden, ergeben sich katastrophalen Folgen für Betrieb und die Wirtschaft. Es folgen zwangsläufig die gesamte Tötung des Tierbestandes, Handelsrestriktionen und höchste emotionale Belastung für alle Beteiligten. Änderungen am Tierbestand müssen dem Landkreis Gifhorn gemeldet werden. Nur wenn bekannt ist, wo empfängliche Tierarten vorhanden sind, könne der Ausbruch einer Seuche entsprechend koordiniert werden. Änderungen bitte an nachfolgende E-Mail-Adresse: veterinaerwesen@gifhorn.de.

Ist die Tierhaltung auch bei der Niedersächsischen Tierseuchenkasse angemeldet? Entschädigungs- und Beihilfezahlungen im Rahmen eines Katastrophengeschehens gibt es nur bei ordnungsgemäßer Anmeldung und Zahlung der Pflichtbeiträge. Bei Fragen zur Umsetzung der Biosicherheit ist der Landkreis Gifhorn zu kontaktieren. Das Veterinäramt ist online unter der genannten E-Mail-Adresse oder telefonisch über das Service Center des Landkreises Gifhorn, 05371-82 0 zu erreichen.