SoVD Gifhorn informiert: Kinder- und Jugendreha bei Pandemie-Folgen möglich

Der Antrag kann bei Rentenversicherungsträger oder Krankenkasse gestellt werden.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Gifhorn. Besonders Kindern und Jugendlichen mache die Pandemie durch Homeschooling, Masketragen und Abstandhalten zu schaffen. Leiden sie deshalb unter psychischen Problemen oder haben nach einer Corona-Infektion mit Long Covid zu kämpfen, kann beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse bis zum 18. Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen eine Reha beantragt werden.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn informiert Eltern und Betroffene dazu.


Wenn die anhaltende Pandemie-Situation bei Kindern und Jugendlichen zu psychischen Problemen führt oder sie nach einer Infektion mit Long Covid zu kämpfen haben, kann unter bestimmten medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr eine Reha beim Rentenversicherungsträger oder der Krankenkasse beantragt werden. „Wir empfehlen, auf jeden Fall eine Reha zu beantragen, wenn derartige Einschränkungen vorliegen. Durch eine frühzeitige Behandlung kann die Lebensqualität gesteigert und Folgeschäden vermieden werden“ so Christine Scholz, SoVD-Beraterin.


Stationär und ambulant


Eine solche Reha wird oft stationär durchgeführt, ist aber auch ambulant möglich. Dabei wird die Behandlung ganz individuell auf die Bedürfnisse des Kindes oder des*der Jugendlichen zugeschnitten. Denn: Anders als bei einer Mutter*Vater-Kind-Reha stehen hier die Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt. Elternteile, die Kinder bis zwölf begleiten können, bekommen keine eigene Behandlung. Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist eine Begleitung nur bei medizinischer Notwendigkeit möglich, etwa wenn eine Behinderung vorliegt. „Kommt es beim begleitenden Elternteil zu einem Verdienstausfall, besteht die Möglichkeit, bei der Rentenversicherung ein Antrag auf Erstattung zu stellen“, weiß Scholz.


Die Berater des SoVD in Gifhorn beantworten gerne weitere Fragen zum Thema. Der SoVD ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.