Gifhorn. Seit dem 1. August gelten Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit. Wenn sie durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz verursacht werden, können die Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Worauf Betroffene genau achten müssen, berichtet der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Gifhorn in einer Pressemitteilung.
Nach Zustimmung des Bundesrats wurden Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose zum 1. August in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Betroffenen eine Berufskrankheit anerkannt werden. „Grundsätzlich muss eine Belastung durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz als Ursache der Erkrankung festgestellt werden“, erklärt Christine Scholz aus dem Beratungszentrum in Gifhorn. Aber auch das Gewicht der zu bewegenden Lasten, die Häufigkeit der Belastung oder das private Rauchverhalten der Betroffenen entscheidet über eine Anerkennung.
Der SoVD in Gifhorn steht bei Fragen zum Thema gerne zur Verfügung und hilft bei der Antragstellung. Der Verband ist unter 05371 3685 oder per Mail unter info.gifhorn@sovd-nds.de erreichbar.
SoVD informiert: Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit anerkannt
Es werden beispielsweise die Folgen von Passivrauchen und dem Tragen schwerer Lasten berücksichtigt.
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