Gifhorn. Aufgrund der derzeitigen Wetterlage und der weiterhin niedrigen Temperaturen kann es im Stadtgebiet Gifhorn und den dazugehörigen Ortsteilen zu Änderungen in der Sperrmüllabfuhr kommen. Die Erfahrungen Anfang der Woche zeigten, dass nur punktuell in den verschiedenen Abfuhrbezirken eine sichere Abholung des Sperrmülls geleistet werden kann. Dies teilt der Landkreis Gifhorn mit.
Besonders in den Nebenstraßen würden sich weiterhin die Schneeberge türmen, sodass nicht genügend Flächen für den Sperrmüll zur Verfügung stünden, ohne den Gehweg und somit den Fußgängerverkehr zu behindern. Zudem seien in vielen Bereichen auch die Grundstückseigentümer zum Räumen der Straße bis zur Straßenmitte verantwortlich. Dies sei jedoch gerade in den Nebenstraßen kaum umzusetzen.
Unzureichend geräumte Straßen sowie vereiste Flächen unter dem Schnee würden ein Anfahren der beladenen Fahrzeuge erschweren, sodass es zu gefährlichen Rutschungen kommen könne und Folgeschäden nicht auszuschließen seien. Für das Verladepersonal sei es nicht zumutbar, die Sperrmüllbestandteile aus Schneebergen herauszuholen, da dies beim Verladen die Unfallgefahr stark erhöhe. Die Kreisverwaltung weise daher darauf hin, dass die Sperrmülltermine bis zum 23. Februar nur gewährleistet werden können, wenn entsprechende Straßen gefahrlos von den Fahrzeugen angefahren werden können. Ist diese Vorgabe nicht gewährleistet, erfolgt auch keine Abholung.
Sperrmüll-Abholung nur in geräumten Straßen möglich
Unzureichend geräumte Straßen sowie vereiste Flächen unter dem Schnee würden ein Anfahren der beladenen Fahrzeuge erschweren, sodass es zu gefährlichen Rutschungen kommen könne und Folgeschäden nicht auszuschließen seien.
Symbolbild. | Foto: Pixabay