Stadt Gifhorn verschärft Regeln für das Rathaus

Die Maskenpflicht wurde erweitert. Und ohne Termin geht weiterhin gar nichts.

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Archivbild | Foto: Bernd Dukiewitz

Gifhorn. Mit einem erweiterten Schutz- und Hygiene-Konzept für das Rathaus verschärft die Stadtverwaltung die Maßnahmen zur Eindämmung von Corona. Gemäß der neuen Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen vom 7. Oktober ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes in den Räumen der Stadtverwaltung sowohl für Besucherinnen und Besucher wie auch die Belegschaft Pflicht.


Besucher und Besucherinnen müssen den Mund-Nasen-Schutz für die gesamte Dauer ihres Aufenthaltes im Rathaus tragen. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt dies beim Betreten und Verlassen des Rathauses sowie auf den Fluren und im Foyer. Ist im Büro ein Spuckschutz vorhanden oder kann der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Mund-Nasenschutz abnehmen. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für die Bürger.

Angesichts wieder steigendender Infektionszahlen hält die Stadtverwaltung weiterhin am Prinzip der Terminvergabe fest. Das Rathaus betreten darf nur, wer einen persönlichen Termin im Bürgerbüro oder an anderer Stelle hat. Im Foyer dürfen sich nicht mehr als zehn Personen gleichzeitig aufhalten.

Kontaktdaten müssen angegeben werden


Auch daran wird sich vorerst nichts ändern: Jeder, der das Rathaus betritt, muss zur eventuellen Rückverfolgung seine Kontaktdaten hinterlassen. Bei Bedarf kann auch der Personalausweis verlangt werden.

Mehr Informationen zum Schutz- und Hygienekonzept finden Sie auf der städtischen Homepage unter der Rubrik Corona.


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