Sassenburg. In der kommenden Sitzung des Feuerschutz- und Ordnungsausschuss am 2. März soll das Gremium darüber entscheiden, ob die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Sassenburg angehoben wird. Das würde bedeuten, dass für manche Bestattungsformen eine Erhöhung von mehr als 30 Prozent fällig wird.
Normalerweise werde in der Gemeinde Sassenburg für die gemeindeeigenen Friedhöfe in Dannenbüttel, Stüde und Westerbeck alle drei Jahre die Friedhofsgebühren kalkuliert. Jedoch erfordere die Einführung der neuen Grabform „Urnennischen“ bereits 2021 eine Neukalkulation, heißt es in der Vorlage der Verwaltung. Die neue Satzung sieht vor, dass beispielsweise die Gebühren für eine Einzelgrabstätte für Erwachsene und Kinder über 5 Jahren von 860 Euro auf 1.150 Euro angehoben werden. Ein Urneneinzelgrab würde dann statt wie bisher 810 Euro, 1.087 Euro kosten. Erhöht werden soll auch die Gebühr für ein anonymes Urnengrab von 890 Euro auf 1.193 Euro. Gleiches gilt für die Gebühren für ein anonymes Erdgrab, hier sollen die Gebühren von 925 Euro auf 1.224 Euro angehoben werden. Auch die Bestattung von Kindern wird um 169 Euro teurer. Statt wie bisher 465 Euro, sollen dann 634 Euro berechnet werden.
Weniger Gebühren sollen zukünftig bei einem Erddoppelgrab fällig werden. Statt 1.590 Euro werden dann nur 1.213 Euro fällig. Auch die Gebühren für ein Urnendoppelgrab sinken dann von 1.490 Euro auf 1.150 Euro.
Die Bürger-Interessen Gemeinschaft Sassenburg, kurz B.I.G.-Sassenburg, hat bereits angekündigt, die Erhöhung der Gebühren nicht mitzutragen. Eine Entscheidung, ob die Gebühren erhöht werden sollen, trifft der Gemeinderat in seiner Sitzung am 18. März.
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