Gifhorn. Am 30. Juni hat der Rat der Stadt die Fortschreibung des Einzelhandelskonzept beschlossen. Das neue Konzept betrachtet die Entwicklung und gibt den Rahmen für die weitere Entwicklung des Einzelhandels in der Stadt vor. Aufbauend auf das Konzept will die Verwaltung jetzt die Weiterentwicklung einzelner Standorte ermöglichen, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Gifhorn.
Weil es dafür eine Bauleitplanung braucht, plant die Stadt, fünf Bebauungspläne zu ändern. Im Ausschuss für Stadtplanung, Bauordnung, Umwelt und Verkehr am 9. September soll über die Aufstellungsbeschlüsse beraten werden. Ob die Pläne in der vorgeschlagenen Form umgesetzt werden können, hängt von der Zustimmung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig ab, mit dem die Stadt hierzu eine Abstimmung durchführt.
Aldi-Markt am II. Koppelweg:
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 80 „Gewerbegebiet II. Koppelweg“ sollen die baurechtlichen Weichen dafür gestellt werden, dass der im Sommer 2024 abgebrannte Aldi-Markt an der Adam-Riese-Straße / II. Koppelweg wieder aufgebaut werden kann – und zwar größer als vorher. Aldi plane mit der Neuerrichtung des Marktes eine Erweiterung der Verkaufsfläche. Um das Warenangebot zeitgemäß zu präsentieren, will sich der Lebensmitteldiscounter vergrößern. Der Platzbedarf entstehe vor allem durch breitere Gänge, die zur Verkaufsfläche zählten.
Um das zu ermöglichen, sei die Festsetzung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel mit einer genauen Definition der zulässigen Verkaufsflächen und Sortimente erforderlich. Von daher müsse der Bebauungsplan Nr. 80 „Gewerbegebiet II. Koppelweg“ geändert werden.
Wolf Markt will umziehen
An der Braunschweiger Straße südlich des Deutschen Roten Kreuzes sollen in einem geplanten Neubau Facharztpraxen, eine Apotheke sowie eine Verkaufsfläche von weniger als 800 Quadratmetern für ein Lebensmittelgeschäft entstehen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist ein Mischgebiet ausgewiesen, das Lebensmittelhandel explizit ausschließt. Damit der bereits an der Braunschweiger Straße ansässige Wolf Markt wie gewünscht dorthin umziehen kann, soll der Bebauungsplan Nr. 94 „Sonnenweg West / Braunschweiger Straße“ entsprechend geändert werden.
Erweiterung des Penny am Laubberg
Der Penny-Markt an der Braunschweiger Straße 29-33 möchte seine Verkaufsfläche von 800 auf gut 950 Quadratmeter vergrößern, um seine Waren zeitgemäß präsentieren zu können. Dazu soll im vorhandenen Gebäude ein Lagerraum zur Verkaufsfläche hinzugenommen werden. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist ein Sondergebiet für 800 Quadratmeter Verkaufsfläche für Lebensmittelsortimente ausgewiesen. Von daher sei die Änderung des Bauungsplan Nr. 17 „Innenstadt Teil II Süd“ notwendig.
Lidl will umziehen
Der Lidl-Markt an der Brauschweiger Straße möchte sich mit einem Umzug an die Wolfsburger Straße / Braunschweiger Straße vergrößern und das bestehende Gebäude umbauen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 52 „Mischgebiet Südtangente“ ist das Grundstück als Sondergebiet „Einrichtungshaus“ mit entsprechendem Sortiment festgesetzt. Um eine Umsiedlung zu ermöglichen, ist die Festsetzung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel erforderlich. Auch das entspreche den Ideen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes.
Mehr Platz für Aldi
Der Aldi-Markt an der Alfred-Bessler-Straße / Braunschweiger Straße würde seine Verkaufsfläche ebenfalls gern erhöhen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 89 „Heidebrink“ ist für das Grundstück ein Gewerbegebiet festgesetzt. Um den Markt mit einer Verkaufsfläche größer als 800 Quadratmeter erreichten zu dürfen, sei die Festsetzung eines Sondergebietes für den Lebensmittelhandel mit einer genauen Definition der zulässigen Verkaufsflächen und Sortimente erforderlich.
Für den an der Braunschweiger Straße ansässigen Lidl-Markt, der an die Wolfsburger Straße umsiedeln möchte, ist ein Sondergebiet Lebensmittelmarkt festgesetzt. Für diesen Standort sei beabsichtigt, das Sondergebiet für Einzelhandel mit anderen, noch zu benennenden Sortimenten festzusetzen. Parallel zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 89 „Heidebrink“ müsse deshalb auch der Bebauungsplan Nr. 52 „Mischgebiet Südtangente“ geändert werden.