Teststrategie im Landkreis Gifhorn: Alle K1-Personen sollen getestet werden

Laut Robert-Koch-Institut müssten nur Kontaktpersonen der Kategorie 1 getestet werden, wenn sie zu einer Risikogruppe gehören oder in einem systemrelevanten Beruf arbeiten.

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Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Die Teststrategie des Robert-Koch-Institutes (RKI) sieht vor, dass für enge Kontaktpersonen eines Corona-Falls (sogenannte Kategorie 1) das Anordnen einer 14-tägigen Quarantäne ohne Abstriche ausreichend ist. K1-Personen müssen nur noch in Sonderfällen getestet werden, beispielsweise wenn sie einer Risikogruppe angehören oder in systemrelevanten Berufen tätig sind. Wie der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung berichtet, sollten im Kreisgebiet sämtliche Kontaktpersonen der Kategorie 1 getestet werden, solange die Kapazitäten es erlauben.


Solange genügend Kapazitäten in den Analyselaboren zur Verfügung stehen und die Abstriche von den Laboren abgenommen werden, sollten nach Möglichkeit alle K1-Personen getestet werden. Ausschlaggebend für diese Entscheidung sei auch, dass die Familienmitglieder von K1- Personen als sogenannte Kontaktpersonen der Kategorie 2 geführt werden. Für Kontaktpersonen der Kategorie 2 gilt ein geringes Infektionsrisiko, da sie nicht in Kontakt mit einer infizierten Person gestanden hätten, sondern lediglich mit einer der Kategorie 1 zugeordneten Person. Aus diesem Grund würden K2-Personen nicht unter die Quarantäneanordnung fallen.

„Wir sind durch regelmäßiges Testen der K1-Personen bestrebt, das Risiko einer unerkannten Ausbreitung des Coronavirus zu verringern“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel das im Katastrophenschutzstab beschlossene Vorgehen. „Außerdem raten wir jeder Kontaktperson der Kategorie 2 zu einer freiwilligen Quarantäne. Wichtig ist außerdem, dass selbst bei einem negativen Testergebnis die 14-tägige Quarantäne bestehen bleibt, da die Kontaktpersonen aufgrund der unterschiedlichen Inkubationszeiten weiterhin erkranken können.“

Dem Landkreis Gifhorn stünden im Labor des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes (NLGA) und im Labor des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) insgesamt rund 650 Abstriche pro Woche zur Verfügung. Das Gesundheitsamt des Landkreises Gifhorn sei trotz des Anstiegs an Neuinfektionen weiterhin gut gerüstet. Mit Beginn der zweiten Welle sei das Personal im erforderlichen Umfang in den Abstrichteams und in den Teams der Infektionskettennachverfolgung aufgestockt worden. Umfangreich seien vor allem Verdachtsfälle in Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten. Durch die Klassen- und Gruppenverbände würden oft eine Vielzahl von Kindern und Personal als K1-Personen geführt.

„Wir sind in der Lage die Testkapazitäten, die uns in den Laboren zur Verfügung stehen, auszureizen“, so Landrat Dr. Andreas Ebel. „Für den Fall, dass uns LAVES und das NLGA nicht alle Proben abnehmen können, werden wir die Tests staffeln und an mehreren Tagen einreichen. Das kann aber zur Folge haben, dass die Ergebnisse nicht gebündelt aus den Laboren zurückkommen und dadurch ein Zeitversatz entsteht.“ Somit ist es möglich, dass ein Teil der K1-Personen bereits ein Ergebnis bekommen hat und bei anderen die Rückmeldung noch aussteht. Sollte es zu einem größeren Ausbruchsgeschehen kommen und die Kapazitäten überschritten werden, würde auf Grundlage der RKI-Strategie gearbeitet werden. Um die Abstriche effektiv durchführen zu können, wurde auf dem alten SAG-Gelände dafür ein Abstrichzentrum eingerichtet.


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