Gifhorn. Seit Montag hat das Land Niedersachsen die Besuchsregeln für Krankenhäuser und Pflegeheime weiter gelockert. Das Helios Klinikum Gifhorn hält an seinen Besucherregelungen jedoch weiter fest, um das Hygienekonzept genauestens einhalten zu können. Das teilt das Helios Klinikum in einer Pressemitteilung mit.
Die seit Montag gültige Neufassung der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 sieht einige Lockerungen vor. So dürften theoretisch Besucher wieder in unbegrenzter Zahl zu den Patienten kommen. Die Klinikleitung hat nun entschieden sich auf Paragraf 3 der Niedersächsischen Verordnung zu beziehen und die vorherigen Besucherregelungen beizubehalten. Dieser besagt, dass jede Einrichtung verpflichtet ist die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung des Hygienekonzepts zu gewährleisten. Dazu zählt die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten zu begrenzen und zu steuern, sowie Besucherströme zu vermeiden. Das bedeutet es ist ein Besucher pro Patient gleichzeitig erlaubt. „Unser Hygienekonzept beinhaltet vor allem genügend Abstand unserer Patienten und auch der Besucher. In einem doppelt belegten Zimmer, mit einer uneingeschränkten Besucheranzahl, kann dieser Abstand nicht mehr eingehalten werden“, betont Pflegedirektor Jens Bosenick.
Diese Regeln gelten:
· Eine Besuchsperson ist pro Patient gleichzeitig erlaubt.
· Beim Eintreffen müssen sich die Besucher an der Information anmelden und einen Fragebogen ausfüllen. Dabei werden persönliche Daten erfasst und geprüft, ob der Besucher Anzeichen für eine Infektion hat oder Kontakt zu einer mit COVID-19 infizierten Person hatte.
· Der Besucher muss einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich an die Hygienemaßnahmen halten.
· Die Besuchszeit wird genau dokumentiert.
· Beim Verlassen der Klinik muss der Besucher sich an der Information abmelden.
· Ausnahmen: Besucher in der Zentralen Notaufnahme und der Corona-Isolationsstation sind weiterhin nicht erlaubt.