Gifhorn. Im Rahmen einer durch die Polizeiinspektion Gifhorn durchgeführten Verkehrskontrolle konnten am Samstag und Sonntag in der Zeit zwischen 18 Uhr und 2 Uhr diverse Verkehrsverstöße festgestellt werden. Ziel war die Kontrolle von (Kraft-)Fahrzeugführern, die unter dem Einfluss von Alkohol und / oder Betäubungsmitteln stehen könnten. Dies berichtet die Polizei.
Gegen 19:54 Uhr wurde in Gifhorn, an der Kreisstraße 114, ein Audi Q7 kontrolliert, der von einem 34-jährigen Gifhorner geführt wurde. Ein freiwilliger Atemalkoholtest habe einen Wert von 1,86 Promille ergeben. Anschließend wäre eine Blutentnahme durchgeführt worden. Die Weiterfahrt sei ihm untersagt worden. Gegen den Gifhorner wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet. Gegen 20:05 Uhr sei, ebenfalls auf der Kreisstraße 114, ein VW Caddy kontrolliert worden, der von einem 33-jähriger Wahrenholzer geführt wurde. Bei ihm wäre eine Rauschmittelbeeinflusssung festgestellt worden. Zur Beweissicherung wurde ihm Blut entnommen. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Zudem werde er sich wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln strafrechtlich verantworten müssen.
Gegen 20:15 Uhr wurde auf der Kreisstraße 114 in Höhe des Maikampsees ein 46-jähriger Gifhorner als Fahrzeugführer eines Ford S-Max kontrolliert. Bei ihm habe eine Atemalkoholkonzentration von 0,3 mg/l (entspricht etwa 0,6 Promille) festgestellt werden können. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Gegen 0:52 Uhr wurde in der Rosenstraße in Isenbüttel ein 59-jähriger Isenbütteler kontrolliert, der seinen VW Polo mit einer Atemalkoholkonzentration 1,22 Promille führte. Ihm sei ebenfalls eine Blutprobe entnommen worden. Zudem wurde ihm die Weiterfahrt untersagt und sein Führerschein sichergestellt.
Gegen 1:32 Uhr wurde in der Gifhorner Torstraße ein 32-jähriger Fahrradfahrer aus Gifhorn kontrolliert. Bei einer Atemalkoholüberprüfung habe sich herausgestellt, dass er eine Konzentration von 2,19 Promille aufwies. Zudem hätten bei ihm Betäubungsmittel gefunden uns sichergestellt werden können. Auch bei ihm wurde eine Blutentnahme durchgeführt. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt. Er werde sich wegen Trunkenheit im Verkehr und Besitz von Betäubungsmitteln verantworten müssen.
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