Versammlungen im Landkreis: Diese Regeln gelten jetzt

Die bisherige Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn lief am 2. Februar aus und wurde nicht verlängert.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: pixabay

Gifhorn. Die Allgemeinverfügung des Landkreises Gifhorn, die für Versammlungen gemäß Artikel 8 Grundgesetz das Einhalten des Mindestabstandes und der Maskenpflicht geregelt hat, ist mit dem 2. Februar ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Das berichtet der Landkreis in einer Pressemitteilung.


Die Kreisverwaltung stellt klar: Trotzdem gilt für angemeldete und unangemeldete Versammlungen unter freiem Himmel eine FFP2-Maskenpflicht und, wenn möglich, die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern. Dies regelt die Niedersächsische Corona-Verordnung.
Teilnehmer von Versammlungen unter freiem Himmel müssen demnach eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen. Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensjahr und dem vollendeten 14. Lebensjahr dürfen anstatt einer medizinischen Maske eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung tragen.


Die zuständige Versammlungsbehörde kann zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 die Versammlung auf der Grundlage des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes beschränken und dabei weitere Regelungen treffen. Die Niedersächsische Corona-Verordnung gilt bis zum 23. Februar.


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