Vollständig geimpft: Ab Oktober gelten neue Voraussetzungen

Der Landkreis Gifhorn rät, sich bereits jetzt um eine dritte Impfung zu kümmern.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Gifhorn. Ab Oktober gilt in Deutschland als vollständig geimpft, wer mindestens drei Ereignisse nachweisen kann (zum Beispiel Impfung, Impfung, Genesung oder Impfung, Genesung, Impfung oder drei mal Impfung). Um einen Ansturm auf die mobilen Impfteams und Arztpraxen im Herbst zu vermeiden appelliert die Kreisverwaltung schon jetzt: Nutzen Sie den Sommer und die mobilen Impfangebote in Ihrer Nähe, wenn sie erst zwei Impfungen erhalten haben. Dazu rät der Landkreis Gifhorn in einer Pressemitteilung.



So sind die mobilen Impfteams des Landkreises zum Beispiel jeden Montag, Dienstag und Freitag im Impfstützpunkt in Gifhorn (Turnhalle der Lebenshilfe), weitere Termine sind zum Beispiel in Knesebeck, Meinersen, Isenbüttel, Weyhausen und Ehra vorgesehen. Einen Überblick über Impfangebote der Kreisverwaltung finden Sie hier.

Terminvereinbarung nicht notwendig


Bei allen Impfangeboten der Mobilen Impfteams werden Erst-, Zweit-, Dritt- und Viertimpfungen verabreicht. Eine vorherige Terminvereinbarung ist aktuell nicht notwendig. Termine können bei Bedarf über https://www.impfportal-niedersachsen.de/ oder die Hotline 0800/9988665 gebucht werden. Zudem ist es auch weiterhin möglich eine Impfung beim jeweiligen Hausarzt oder Hausärztin zu erhalten.

Aktuell gibt es in Deutschland keine G-Regelungen, die einen vollständigen Impfschutz erforderlich machen. Wer allerdings in die USA reisen will, muss weiterhin eine vollständige Impffolge gegen Covid-19 nachweisen, um einreisen zu dürfen.