Von Kurzarbeit bis Krankengeld - Der SoVD berät auch in der Corona-Krise

Ser Sozialverband hilft auch beim Stellen von Anträgen und Einlegen von Widersprüchen und Klagen.

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Symbolbild | Foto: Pixabay

Gifhorn. Der SoVD in Gifhorn bietet persönlich, per Telefon und E-Mail auch in Corona-Zeiten professionelle Beratung, stellt Anträge und legt Widersprüche und Klagen ein. Christine Scholz vom SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn gibt Tipps zu den wichtigsten Themen in der Krise. Das berichtet der SoVD-Kreisverband Gifhorn in einer Pressemitteilung.


Kurzarbeitergeld


Viele Erwerbstätige beziehen derzeit Kurzarbeitergeld, das in der Regel um Hinzuverdienste gekürzt wird. „Das gilt allerdings nicht, wenn von Kurzarbeit betroffene Beschäftigte eine Tätigkeit in einem systemrelevanten Bereich aufnehmen – also etwa in Krankenhäusern oder auch im Lebensmittelhandel“, erklärt Scholz. „Hier wird das Entgelt nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.“

Arbeitslosengeld I


Auch Kündigungen sind in der Corona-Krise leider keine Seltenheit. „Wichtig ist, dass sich die Betroffenen fristgerecht arbeitsuchend melden, um keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I zu riskieren“, rät die Sozialberaterin. „Problematisch dabei: Die Arbeitsagenturen sind derzeit oft nur schwer erreichbar. Wer sich an den SoVD wendet, kann dagegen sicher sein, dass seine Unterlagen rechtzeitig und rechtssicher bei der Agentur eintreffen.“

Hartz IV


Scholz` Tipp für alle, die aufgrund der Corona-Auswirkungen erstmals einen Antrag auf Hartz IV stellen müssen: „Hier gibt es derzeit Erleichterungen in Bezug auf die Prüfung von Vermögen und die Anerkennung der Unterkunftskosten.“

Wohngeld


Wer als Selbstständiger oder von Kurzarbeit Betroffener im Rahmen der Corona-Krise Gehaltseinbußen hat, sollte auch einen möglichen Anspruch auf Wohngeld prüfen lassen. Nachname: „Gerade nach der Wohngeldreform 2020 kann dieser jetzt erstmals begründet sein.“

Krankengeld


Ist man wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben, entfällt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Stattdessen zahlt dann die Krankenkasse für eine begrenzte Zeit Krankengeld. „Auch hier sind wir bei Fragen und Problemen für unsere Mitglieder da“, sagt Scholz.

MDK-Begutachtung


Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) urteilt bei der Feststellung eines Pflegegrades derzeit nur nach Aktenlage. „Der Wegfall der persönlichen Begutachtung kann eine höhere Fehleranfälligkeit bedeuten“, warnt die Sozialberaterin. „Wir empfehlen daher, Bescheide und Pflegegutachten bei uns prüfen zu lassen.“

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht


Schließlich rät Scholz angesichts der Corona-Krise dazu, bestehende Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten überprüfen zu lassen. Auch wer noch keine entsprechenden Dokumente hat, sollte sich jetzt damit auseinandersetzen. „Damit die Dokumente auch wirklich sicher und rechtsverbindlich formuliert sind, ist es wichtig, sich kompetente Unterstützung zu holen – zum Beispiel beim SoVD.“

Termine für eine Beratung können Interessierte unter der Nummer 05371 / 36 85 oder per E-Mail unter info@sovd-gifhorn.de vereinbaren.


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