Gifhorn. Am 18. Januar 2017 entschied der Rat der Stadt, dass in Bebauungsplänen eine Quote zwischen 20 und 50 Prozent für öffentlich geförderten Wohnraum festgelegt werden solle. Doch die Rechtsprechung habe ergeben, dass diese Regelung eine zu große Brandbreite offen lasse. Deshalb müssen die Kommunalpolitiker den Beschluss nun konkretisieren.
Zusätzlich müsse auch festgelegt werden, worauf sich die Prozentzahl beziehe. Bisher konnte es zum Beispiel die Grundstücksfläche oder die Gesamtzahl der Wohneinheiten sein. Das geht aus einer Vorlage hervor, die bei der Sitzung des städtischen Ausschusses für Stadtplanung, Bauordnung und Umwelt am heutigen Montag den Mandatsträgern als Diskussionsgrundlage vorliegt.
Demnach sollen zukünftig in allen Baugebieten, für die erstmals ein Bebauungsplan aufgestellt wird, mindestens 20 Prozent aller neu errichteten Wohneinheiten für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden.
20 Prozent Quote
Die Festlegung auf die 20 Prozent Quote basiert auf der Annahme, dass je 1.000 Einwohner 3,5 Wohnung pro Jahr benötigt werden. Für Gifhorn bedeute das, dass jedes Jahr zirka 150 Wohneinheiten benötigt werden. Dabei sei ein mögliches Bevölkerungswachstum jedoch nicht berücksichtigt.
Die endgültige Entscheidung wird nach den Vorberatungen in der nächsten Ratssitzung am 18. Juni getroffen.