Gifhorn. Im Landkreis Gifhorn gibt es verschiedene Angebote zur Laubentsorgung. Welche das sind, darüber informiert der Landkreis in einer Pressemitteilung.
Je nach Menge und persönlichen Kapazitäten gibt es die Möglichkeit der Selbstanlieferung. Das Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel und die Deponie Wesendorf sind Annahmestellen für private Anliefernde. Je nach Menge kann dort Laub ab 3,50 Euro/bis maximal 100 Kilogramm beziehungsweise eine Kofferraumladung abgegeben werden. Die weitere Staffelung: bis 200 Kilogramm 5 Euro, bis 400 Kilogramm 10 Euro, darüber hinaus wird ein Tonnagepreis von 88 Euro/Tonne berechnet.
Kompostsack als Alternative
Wer keine Möglichkeiten der Selbstanlieferung hat, kann in der Zeit vom 1. November bis 31. März einen 90-Liter-Kompostsack für 2 Euro erwerben und am Tag der Biomüllabfuhr neben der regulären Biotonne bereitstellen. Der Kompostsack wird für den gelegentlichen Mehrbedarf saisonbedingt ergänzend angeboten und stellt keinen Ersatz der braunen Tonne zur Entsorgung der kompostierbaren Abfälle aus dem Privathaushalt dar. Die Verkaufsstellen sind auf der Website des Landkreises Gifhorn hinterlegt.
In einigen Gemeinden werden in Eigenregie derzeit Container oder Big Bags für Laub von öffentlichen Flächen bereitgestellt beziehungsweise ausgehändigt. Ob und wie solche Container oder Big Bags bereitgestellt werden, entscheiden die Gemeinden in eigener Zuständigkeit. Daher kann hierzu die jeweilige Gemeinde Auskünfte erteilen. Der Landkreis nimmt das gesammelte Laub zu vergünstigten Konditionen an und unterstützt damit die Bürger und die Gemeinden bei der Laubentsorgung.
Entsorgung in der Tonne
Bei kleineren Laubmengen kann die Entsorgung in der braunen Tonne die einfachste Möglichkeit sein. Dabei ist zu beachten, dass das Laub bei Frostnächten in der Tonne anfrieren kann. Das Anfrieren am Tonnenrand ist häufig die Ursache dafür, dass der Behälter nicht vollständig geleert werden kann. Papierlagen am Tonnenrand und Boden können für Abhilfe sorgen. Auch das Lockern mit dem Spaten entlang der Gefäßwand kann bei Frost dazu beitragen, dass die Tonne komplett geleert und für die nächste Leerung aufnahmebereit ist.
Das ist nicht erlaubt!
In diesem Zusammenhang weist der Landkreis Gifhorn darauf hin, dass die Entsorgung im Wald oder in der freien Landschaft eine illegale Abfallentsorgung darstellt und mit einem Bußgeld geahndet werden kann.