Wohngeldreform 2020: Höherer Zuschuss, mehr Berechtigte

Der SoVD rät: Jetzt Anspruch prüfen lassen!

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Symbolbild | Foto: regionalHeute.de

Gifhorn. Wem das Einkommen für die Miete nicht reicht, kann Wohngeld beantragen. Zum 1. Januar 2020 ist der Zuschuss erstmals seit 2016 erhöht worden. Auch die Einkommensgrenzen wurden angehoben. Der SoVD in Gifhorn gibt Tipps zum neuen Wohngeld und teilt dies in einer Pressemitteilung mit.


Rund 660.000 Haushalte können deutschlandweit von dem neuen Wohngeld profitieren – davon 180.000, die ohne die Neuregelung keinen Anspruch auf die staatliche Unterstützung hätten. Der Zuschuss soll verhindern, dass Berufstätige oder Rentner, die sonst keine Sozialleistungen erhalten, im schlimmsten Fall ihre Wohnung aufgeben müssen. „Das Wohngeld richtet sich an alle, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung haben, aber über ein geringes Einkommen verfügen“, erklärt Christine Scholz, Sozialberaterin beim SoVD Kreisverband Gifhorn.

Zuschuss um durchschnittlich 30 Prozent gestiegen


Zum neuen Jahr ist der Zuschuss um durchschnittlich 30 Prozent gestiegen. Ein Zwei-Personen-Haushalt etwa, der bisher 145 Euro Wohngeld im Monat bekam, erhält jetzt 190 Euro. Ob ein Haushalt wohngeldberechtigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen zum Beispiel die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das gesamte Haushaltseinkommen und die Höhe der Miete beziehungsweise der Wohnkosten – denn auch Eigentümer können Anspruch auf Wohngeld in Form des sogenannten Lastenzuschusses haben.

„Die Berechnung, ob und in welcher Höhe einem Haushalt der Zuschuss zusteht, kann im Detail schwierig sein“, sagt Scholz. Mit der Rechtsänderung zum neuen Jahr könne durchaus erstmals ein Anspruch auf Wohngeld begründet sein. „Wer sich unsicher ist, sollte seine Berechtigung überprüfen lassen – zum Beispiel bei uns im SoVD-Beratungszentrum“, rät die Sozialberaterin.

Anträge müssen beim zuständigen Wohngeldamt gestellt werden


Das Wohngeld wird regelmäßig für ein Jahr bewilligt, rückwirkend zum ersten Tag des Antragsmonats. Die erforderlichen Neu- oder Weiterbewilligungsanträge sind beim zuständigen Wohngeldamt der Stadt oder Gemeinde zu stellen. „Auch das übernehmen wir gerne für unsere Mitglieder“, sagt Scholz.

Der SoVD in Niedersachsen steht seinen Mitgliedern in landesweit rund 60 Beratungszentren bei allen Fragen rund um das Sozialrecht zur Seite. Eine Übersicht finden Sie unter www.sovd-nds.de. Das SoVD-Beratungszentrum in Gifhorn, Michael-Clare Straße 6 erreichen Sie telefonisch unter 05371-3685 oder per E-Mail an info@sovd-gifhorn.de.


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