Gleichstellungsbeauftragte Tödter soll eine Vertretung bekommen

von Frederick Becker


Das Peiner Kreishaus. Foto: Frederick Becker
Das Peiner Kreishaus. Foto: Frederick Becker | Foto: Frederick Becker

Peine. In seiner heutigen Sitzung liegt dem Kreisausschuss für Gleichheit, Arbeit und Soziales eine Informationsvorlage vor, in der sich die Verwaltung dafür ausspricht, eine Vertretung für die Gleichstellungsbeauftragte Silke Tödter zu berufen.


Wie die Vorlage darlegt, hat der Landrat die Gleichstellungsbeauftragte „in allen Angelegenheiten, die ihren Aufgabenbereich berühren, rechtzeitig zu beteiligen und ihr die erforderlichen Auskünfte zu erteilen”. Das gelte insbesondere bei Personalangelegenheiten.

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (OVG) hat bereits im Jahr 2015 ein Stellenbesetzungsverfahren für rechtswidrig erklärt, weil die Gleichstellungsbeauftragte nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde.

Einbindung bei Besetzung von Stellen


„Die Gleichstellungsbeauftragte ist (persönlich, oder im Vertretungsfall eine Stellvertretung) in Stellenbesetzungsverfahren einzubinden. Eine Verpflichtung zur höchstpersönlichen Teilnahme an allen Vorstellungsgesprächen besteht indes nicht, es reicht, die Gleichstellungsbeauftragte über vorgesehene Personalmaßnahmen rechtzeitig zu informieren und ihr die Gelegenheit zur Geltendmachung ihrer Rechte zu geben“, heißt es in der Vorlage. Wenn die Gleichstellungsbeauftragte bei der Personalentscheidung keine Gründe sehe, eine Verletzung der gleichberechtigten Partizipation von Frauen und Männern an der Besetzung von Stellen geltend zu machen, sei eine Stellenbesetzung auch ohne persönliche Teilnahme zulässig.

„Eine rechtzeitige Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei Personalentscheidungen ist schon bisher beim Landkreis Peine unproblematisch, da eine Einbindung bereits jetzt von Beginn an (Stellenausschreibung) erfolgt“, versichert die Vorlage. Auch im weiteren Verfahren sei die Gleichstellungsbeauftragte zu jedem Zeitpunkt informiert. Im Abwesenheitsfall könnten aber die juristischen Anforderungen an die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten seitens der Kreisverwaltung mangels einer vorhandenen Stellvertretung nicht eingehalten werden.

Vertretung notwendig


Es sei deshalb sinnvoll, eine Stellvertretung der Gleichstellungsbeauftragten für den Vertretungsfall zu berufen, um den gesetzlichen Vorgaben zu genügen. „Um rechtssichere Verfahren gewährleisten zu können, wird deshalb eine Stellvertretung durch den Kreisausschuss zu berufen sein. Dazu bedarf es einer Veränderung der vorhandenen personellen Situation.“

Statt einer Sekretariatskraft mit 0,63 Stellenanteil solle künftig eine Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten mit einer Vollzeitstelle eingesetzt werden, heißt es in der Vorlage. Bis zur Verabschiedung des Stellenplans 2018 würde zunächst eine befristete Lösung einvernehmlich gemeinsam mit der Gleichstellungsbeauftragten herbeigeführt. Schlussendlich sind mit der personellen Veränderung Mehrkosten von 29.400 Euro verbunden.