Region. Die Arbeitslosenzahl ist im Bezirk der Agentur für Arbeit Braunschweig - Goslar im Oktober weiter gesunken. Gegenüber dem September waren 603 (2,8 Prozent) weniger Menschen arbeitslos und somit insgesamt 21.172. Das sind 1.033 weniger als noch vor einem Jahr. Die Arbeitslosenquote liegt aktuell bei 6,6 Prozent. Goslar hat erstmalig unter 5000 Arbeitslose zu verzeichnen. In Braunschweig sind es Wolfenbüttel sind es 5,3 Prozent, in Braunschweig 6,1 Prozent in Salzgitter 8,9 Prozent.
„Die Arbeitslosigkeit nahm in diesem Jahr deutlicher ab als im vergangenen Oktober“, kommentiert Harald Eitge, Leiter der Agentur für Arbeit Braunschweig - Goslar die aktuellen Arbeitsmarktzahlen. „Derzeit ist die zukünftige Entwicklung schwer einzuschätzen. Bleibt das Wetter offen im nächsten Monat, kann mit einer weiteren Reduzierung gerechnet werden.“ Besonders positiv hebt Eitge die Entwicklung in Goslar und Salzgitter hervor. „Die weitere Entwicklung wird nicht nur vom Wetter beeinflusst, es ist davon auszu- gehen, dass in den kommenden Monaten eine Zunahme von Arbeitslosmeldungen von Flüchtlingen einsetzen wird.“
Unterbeschäftigung
Ergänzend zur gesetzlich definierten Arbeitslosenzahl veröffentlicht die Agentur für Arbeit Angaben zur Unterbeschäftigung. Dazu zählen zusätzlich zu den Arbeitslosen solche Personen, die nicht als arbeits- los gelten, die aber zum Beispiel im Rahmen von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen gefördert werden. Die Unterbeschäftigung betrug nach vorläufigen Angaben im Oktober 27.545. Das sind 1.329 oder 4,6 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Stellenmarkt
Die Arbeitskräftenachfrage nahm im Oktober zu. Insgesamt wurden 1.548 freie Stellen gemeldet. Dies entsprach einem Plus gegenüber dem Vorjahresmonat von 183 Stellen (13,4 Prozent). Der Stellenbestand belief sich auf 4.490 freie Stellen. Die meisten Stellenzugänge kamen aus den Bereichen Gastronomieservice, Kraftfahrzeugtechnik, Verkauf, Reinigung und der Altenpflege. In den Wintermonaten gehe die Dynamik erfahrungsgemäß zurück, meint Eitge. Für Unternehmen in den witterungsabhängigen Branchen verweist er auf das so genannte Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KuG). Die Schlechtwetterzeit, die für das Saison-KuG ausschlaggebend ist, beginnt für Unternehmen im Gerüstbau be- reits am 1. November (Bau-, Dachdeckerhandwerk und im Garten- und Land- schaftsbau: 1. Dezember). „Die Unternehmen können mit Unterstützung des Saison-KuG ihr eingearbeitetes Personal und ihre Fachkräfte über die Wintermonate halten und mit den ersten Frühlingsboten die Arbeit wieder aufnehmen“, verdeutlicht Eitge.
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