15 neue Ferienhäuser im Harz geplant: Doch es gibt ein Problem

Eine Fläche von knapp 2.500 Quadratmetern, die für das Projekt benötigt wird, liegt im Landschaftsschutzgebiet.

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Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Clausthal-Zellerfeld. Die Ferienhausanlage „Harz-Urlaubs-Alm“ in Buntenbock soll um weitere 15 Ferienhäuser erweitert werden. Dieser Wunsch des Investors, der Buntenbock Invest GmbH & Co. KG, deckt sich offenbar mit den Interessen der Stadt Clausthal-Zellerfeld. Denn diese hat beim Landkreis Goslar den Antrag gestellt, eine für dieses Vorhaben nötige Fläche aus dem Landschaftsschutzgebiet Harz herauszulösen. Der Ausschuss für Bauen und Umwelt des Landkreises beschäftigte sich in seiner Sitzung am gestrigen Donnerstag mit dem Fall.



Beantragt wird die sogenannte Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet eines südöstlich an das bestehende Feriendorf angrenzenden Streifens mit einer Größe von 2.449 Quadratmetern. Dieser weise einen Waldcharakter auf. Kartiert wurde der Bestand als Laubforst einheimischer Arten beziehungsweise als Laubwald-Jungbestand.

Stärkung der Erholung und des Tourismus


Die Stadt Clausthal-Zellerfeld möchte für Buntenbock den Bebauungsplan „Ferienresort Am Ziegenberge" aufstellen. Die geplante Erweiterung der Ferienhausanlage werde in einem hohen Maße zur Stärkung der Erholung und des Tourismus im Ort Buntenbock beitragen, ist man sich in der Berg- und Universitätsstadt sicher. Man sei bestrebt, eine städtebauliche Entwicklung zu betreiben, die sowohl der touristischen Bedeutung des Ortes und des sie umgebenden Landschaftsschutzgebietes, als auch dem wichtigen Standortfaktor wertvoller Natur und Landschaft in unmittelbarer Nähe zum Siedlungsraum Rechnung trage. Der maßvolle Ausbau von Einrichtungen für Erholung und Fremdenbeherbergung im naturnahen Umfeld des Ortsteils Buntenbock werde dieser Bestrebung gerecht.

Der Landkreis Goslar sieht hier keine Probleme. "Aufgrund der schmalen Ausprägung und vor allem der Lage zwischen Zufahrtsstraße und bestehendem Feriendorf ist dieser Streifen für das gesamte Landschaftsschutzgebiet von untergeordneter Bedeutung. Die Entlassung aus dem Landschaftsschutz führt zu keiner negativen Veränderung des verbleibenden Landschaftsschutzgebiet", heißt es in der Beschlussvorlage.

Entscheidung liegt beim Kreistag


Die Belange von Natur und Landschaft würden im Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Umweltbericht und in der Eingriffsregelung gewürdigt. Das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren zur Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet könne eingeleitet werden. Darüber entscheidet zunächst der Kreistag Anfang März. Im Rahmen des erforderlichen Beteiligungsverfahren werde das Für und Wider dieser Planung dann noch einmal abgewogen. Die abschließende Entscheidung über die Entlassung der Flächen aus dem Landschaftsschutzgebiet erfolge nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens erneut durch den Kreistag.

Aktualisiert (Freitag, 14:40 Uhr):
Wie der Landkreis Goslar in einer Pressemeldung berichtet, fällte der Ausschuss nach kurzer Diskussion, bei denen sich Gegner und Befürworter äußerten, eine einstimme Entscheidung für die Verfahrenseinleitung. Das abschließende Votum obliegt wie immer dem Kreistag, der am Montag, 4. März, zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt.


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