218 Kinder erhielten im vergangenen Jahr Frühförderung

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Wenn Kinder Förderung benötigen, sollte dies so früh wie möglich erkannt werden. Symbolfoto pixabay
Wenn Kinder Förderung benötigen, sollte dies so früh wie möglich erkannt werden. Symbolfoto pixabay | Foto: pixabay

Goslar. Der Landkreises Goslar will Kinder mit Förderbedarf möglichst frühzeitig identifizieren und eine individuelle, passgenaue Förderung ermöglichen. Nach der Diskussion im vergangenen Jahr zum Thema "Frühes Fördern" hat die Verwaltung nun eine Bestandsaufnahme mit Ausblick erstellt und dem Sozialausschuss des Landkreises am Dienstag präsentiert.


Im Jahr 2017 haben insgesamt 218 Kinder ambulante Frühförderung erhalten, davon 117 Kinder erstmals. 39 Kinder waren bei Beginn der Förderungzwei Jahre alt und jünger. 32 Kinder erhielten mitdrei Jahren erstmals Frühförderung, 29 Kinder mitvier Jahren. Die Anzahl der Kinder übervier Jahre belief sich auf 17, daruntersechs Kinder, bei denen der Förderbedarf erstmals im Rahmen der Schuleingangsuntersuchungen festgestellt wurde. Das älteste Kind war bei Beginn der Frühförderung 6,5 Jahre alt, das Jüngstezwei Monate. Prozentual umgerechnet bedeutet dies, dass im Jahr 2017 insgesamt 60Prozent der Kinder zwischennull bis drei Jahre alt waren, als sie erstmals Frühförderung erhielten.

Kinderärzte und Kindergärten wurden sensibilisiert


Im persönlichen Kontakt mit Kinderärzten und Kindergärtensei das Bewusstsein für die Wichtigkeit von möglichst früher Förderung gestärkt. Nach Auffassung des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes konnte erreicht werden, dass die Kenntnisse im gesamten Netzwerk „Frühe Hilfen“ gewachsen sind und damit auch besser mit dem Thema umgegangen wird. Gleichwohl kündigt der Kinder- und Jugendärztliche Dienst an, weiterhin entsprechende Aufklärungsarbeit leisten zu wollen, um an die bisherigen Erfolge anknüpfen zu können.


Um die Förderung passgenauer und bedarfsgerechter gestalten zu können, haben der Fachdienst Teilhabe von Menschen mit Behinderung und der Kinder- und Jugendärztliche Dienst gemeinsam Grundsätze formuliert, die zur Verbesserung des Förderprozesses sowie der bestehenden Strukturen und Abläufe beitragen können. Die Empfehlungen aus dem Prüfbericht des Landesrechnungshofs wurden dabei berücksichtigt.

Die Grundsätze lauten:

  1. Die Zugangssteuerung erfolgt unter Einbindung der niedergelassenen Kinderärzte im Kreis.

  2. Die Entwicklungsdiagnostik erfolgt durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst.

  3. Die Frühförderstellen legen der Verwaltung umfassende Berichte vor, die den Verlauf der Förderung auf der Grundlage der vorgegebenen Förderziele beschreiben.


Anhand der formulierten Grundsätze wurde deutlich, dass sowohl Änderungen bei der Zugangssteuerung als auch Veränderungen bei der Entwicklungsdiagnostik, den Arbeitsabläufen und im Berichtswesen sinnvoll seien, um das Ziel passgenauer Hilfen zu erreichen. Die Neuausrichtung der schon seit vielen Jahren bestehenden Strukturen und Abläufe erfordere die Einbindung sämtlicher vor Ort agierender Akteure (Frühförderstellen, Kindergärten, Kinderärzte). Erste positive Gespräche mit den in der Region niedergelassenen Kinderärzten habe es gegeben.

Vorbehalte müssen entkräftet werden


Die bisherigen Gespräche mit den Frühförderstellen machten allerdings deutlich, dass dort teilweise Vorbehalte gegen die Änderung der seit Jahren gelebten Arbeitsabläufe bestehen. Diese Vorbehalte mussten und müssen zunächst entkräftet werden, um zu tragfähigen Vereinbarungen zu kommen. Die Verwaltung strebe eine Einigung mit den beiden Frühförderstellen bis Herbst 2018 an.

Mehr Personal soll kommen


Mittelfristigsei seitens des Landkreises geplant, die personellen Ressourcen auszubauen, um Sozialarbeit auf weitere Handlungsfelder ausweiten zu können. Außerdem soll gemeinsam mit dem Fachdienst Sozialpädagogische Dienste eine verlässliche Kooperation bezogen auf die Handlungsfelder Pflegekinder, Hilfe zur Erziehung, Kindeswohl und andere Jugendhilfeleistungen etabliertund ausgebaut werden.

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